MoReNob Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 (bearbeitet) Wie trickreich die Fahnder Sie leimen wollen ARD und ZDF sind nicht unklug in ihrem "Kampf" gegen Schwarzseher. Damit sogar die Motivation bei den Fahndern stimmt, haben sie diese auf Provisionsbasis eingestellt. Auf diese Weise freut sich auch der Fahnder über jeden erfolgreichen Fang. Wie kommt nun der Fahnder ausgerechnet zu Ihnen? Zuerst gleicht er die Zahl der Anmeldungen mit der Zahl der Wohneinheiten in Ihrer Straße ab. Sollte hier eine hohe Differenz bestehen, ist die Erfolgsquote und somit der Anreiz des Fahnders, mal genauer nachzuprüfen, sehr hoch. Dann geht er von Haustür zu Haustür und fragt bei den nicht angemeldeten Haushalten nach. Immer öfter kommt nicht die direkte Frage "Haben Sie ein Radio oder TV?", weil diese verständlicherweise oft verneint wird. Beispielsweise gibt der Fahnder an, im Auftrag des NDR eine Umfrage des NDR zu machen. Wenn Sie dann als Schwarzseher willig einige Fragen zu aktuellen Sendungen beantworten, können Sie sich schon als Schwarzseher verraten haben. Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen? Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen ? wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente ? haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt). Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. Aber auch die GEZ selbst geht mit immer trickreicheren Methoden gegen Schwarzseher vor. So kauft sie laut Stiftung Warentest sogar Adressbestände. Wer dann als Schwarzseher beispielsweise ein Premiere-Abo abschließt oder ein TV-Quiz mitmacht, kann bald ungebetenen Besuch bekommen. bearbeitet 3. Februar 2006 von MoReNob Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast walisch Geschrieben 3. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2006 muß ein Nick nicht aus mind. 3 Buchstaben bestehen.........................oder war das beim Passwort??????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2006 Müssen Kinder, die im Haushalt der Eltern leben und Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten, Rundfunkgebühren zahlen?Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen ? wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente ? haben, das den Sozialhilferegelsatz übersteigt (die Höhe des Satzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt). Trifft dies nicht zu, sind die Rundfunkgeräte nicht anmelde- und gebührenpflichtig, sofern für den Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind. Das stimmt nicht. GEZ ist geräteabhängig. Hat er keinen fernseher nur die Eltern, muss man auch nicht zahlen. Ciao Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bsdice Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2006 (bearbeitet) . bearbeitet 20. Februar 2008 von bsdice Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2006 Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen? Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. 265 für die neuen Bundesländer. ------------------------------------------- Auszug der GEZ-Bestimmungen........ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2006 (bearbeitet) Mein Kind beginnt nächsten Monat eine Ausbildung. Muss es die Rundfunkgeräte in seinem Zimmer zusätzlich anmelden, obwohl ich bereits als Rundfunkteilnehmer angemeldet bin? Meine Mutter zieht mit Ihren Rundfunkgeräten in unseren Haushalt. Muss sie weiterhin Gebühren zahlen?Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. 265 für die neuen Bundesländer. ------------------------------------------- Auszug der GEZ-Bestimmungen........ Les doch mal genau: "Gerät in seinem Zimmer", da wird immer unterstellt es sind seine!!! Ciao Singh P.S. Denk mal an ein 10er WG mit einem Fernseher im WZ bearbeitet 4. Februar 2006 von Singh Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 4. Februar 2006 Melden Share Geschrieben 4. Februar 2006 Letz, es ist doch eigentlich ganz einfach: vor langer, langer Zeit gab es einmal einen schlauen Menschen, der sich da dachte: arbeiten gehen ist schei*e, ich besorg mir meine Kohle auf andere Art und Weise....und das war die geburtsstunde der GEZ! Der schlaue Mensch tat sich mit ARD und ZDF zusammen und erhielt ab dem Tage sein festes Gehalt (kriesensicher versteht sich). Auf der anderen Seite stehen wir, die Untertanen, das Dummvolk und die Keywelt denen das geld aus der Tasche gezogen werden soll, mit allen möglichen und unmöglichen Tricks, Kniffen und sonstigen Winkelzügen. Unsere Aufgabe sehe ich nun darin, alles zu tun, damit dieser Mensch mit seinem Verein (GEZ) bloß nich an unsere Kohle kommt!! Gott sei dank unterliegt der Verein nach wie vor dem deutschen Recht und vorallem dem Grundgesetzt!! Nehmt es war und wehret euch. In diesem Sinne....rot Front Gruß isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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