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Tür aufgebrochen, da Notfall! Wer zahlt?!?!


Gast graf zahl

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Hallo zusammen,

 

 

mal eine Frage an die Rechtsverständigen, die sich hier (hoffentlich) tummeln:

 

Ich mußte am Sonntag abend die Tür unserer Nachbarin aufbrechen, da die sich mit Ihren 99 Jahren den ganzen Tag nicht mehr gemeldet hatte. Sie ging nicht ans TElefon, als die Enkelin angerufen hat; daraufhin kam die Enkelin zu uns und wir haben auch erst von außen alle Jalousien hoch gedrückt um durch die Fenster sehen zu können, ob wir die alte Dame irgendwo finden.

Nachdem das alles nicht gebracht hat, habe ich erst versucht, die Tür auszuhebeln und nach dem Mißlingen habe ich die Tür aufgetreten.

Wir haben die DAme dann auch gefunden, es war aber alles zu spät. Der Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.

Der eigentliche "Hammer" kommt nun: Die Vermieterin beschwert sich nun bei mir, daß ich die Tür kaputt gemacht habe. Ich hätte sie ja anrufen können und dann hätten wir die Tür normal öffnen können (Obwohl der Türschlüssel innen gesteckt hat.. :blink: ) und dann wäre die Tür ganz geblieben. Mein Einwand, daß ich schnell rein wollte, da die Dame ja ohne Weiteres noch hätte leben können, blieb erfolglos! Nun soll ICH bzw. meine Versicherung die Tür bezahlen.

Es handelt sich hier übrigens um dien stinknormale Zimmertür, die zu einer Wohnungstür "vergewaltigt" wurde und die im übrigen mind 40 Jahre alt ist!!

Wie ist hier die rechltiche Situation?!?!? Muß ich die Tür tatsächlich zahlen?!?!?!?

Die Vermieterin hat wohl aufgrund gesetzlicher Auflagen das "Problem", daß Sie nun als Wohnungstür keine 0815-Zimmertür mehr einbauen darf und die neue Tür ANGEBLICH 500EUR kostet. Ich erklärte Ihr, daß, selbst wenn die Versicherung zahlt, diese ohnehin nur den Wert der alten Tür zahlt (Baumarkt Neupreis 40EUR).

Antwort: "wenigstens etwas".....

Was soll man da noch sagen...... ^_^;)

Muß nun wirklich MEINE Haftpflicht die Kosten übernehmen oder ist das ggf. ein FAll für IHRE Wohngebäudeversicherung?!?!?!?!?

Wäre klasse, wenn Ihr mir da helfen könnt, denn in den Rechtsforen konnte ich nichts vergleichbares finden!

DAnke,

 

 

graf zahl

bearbeitet von graf zahl
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Nur so aus dem Bauch heraus:

Die Vermieterin ist dreist und sollte daran ersticken...

 

Der völlig korrekte Weg wäre wahrscheinlich gewesen, dass Aufbrechen der Tür jemand anderem (Polizei, Feuerwehr) zu überlassen. Aber hier lag ein Notfall vor - zumindest konntest Du davon ausgehen und wirst das natürlich auch in Zukunft behaupten. Hast Du nicht sogar einen Moment lang geglaubt, hinter der Tür ein Röcheln/leises Hilferufen gehört zu haben? :blink: Und zwecks Gefahrenabwehr war das Aufbrechen der Tür notwendig.

 

Lehn dich zurück. Sag der Vermieterin, dass die Wohnung mit der alten unsicheren Tür ohnehin schlecht zu vermieten wäre.

 

Ausserdem warst Du nicht allein, sondern mit der Enkelin. Soll die Vermieterin das Geld doch einfordern, aber nicht von Dir, sondern von den Erben.

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um mal ganz pingelich zu sein. Du bist in keiner Weise zur Öffnung der Tür berechtigt. Polizei MUSS anwesend sein und normalerweiser öffnet die Feuerwehr. Ich habe selbst schon Wohnungsöffnungen vor längerer Zeit im Rettungsdienst veranlasst. Ich habe die Lady durch das Fenster auf dem Boden liegen sehen. Sicherlich spricht in diesem Falle alles für Dich, aber wenn es hart auf hart kommt..... könntest Du Pech haben.

Ich bin trotz aller Gesetzeslage dankbar, dass es Menschen wie Dich gibt.

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was lässt du dir da stress machen?

 

wen du eine haftplichtversicherung hast dann schildere ihnen den fall wie er war.

die kaputte tür wird ja noch da sein.

 

in der regel aber bezahlen die versicherungen eine neuwertige tür.

 

vermerke das sofortiges handeln angebracht war da es um leben und tod ging.

 

wens nicht hilft und die vermieterin auf schadensersatz besteht dann würde ich zusammen mit der enkelin das ohne gericht machen.

 

sie wäre ja mit 40 euro zufrieden und die könnte die enkelin bitteschön dann auch bezahlen.

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Wißt Ihr, wenn ich ehrlich bin, ist mir die Tür eigentlich sch....egal; das würde ich jederzeit wieder machen!

Was mich unsäglich geärgert hat, war die Aussage, daß der Wert der Tür über menschliches Leben gestellt wird!! Immerhin hätte die alte Dame noch leben können, aber ich soll ja warten, bis die gnädige Frau aus dem Nachbarort angereist ist!

Ich habe mal ansatzweise etwas vernommen, daß die Vermieterin nun in die Wohnung einziehen möchte; sollte die dann hinter der Tür liegen und nicht mehr reagieren, werde ich dann wahrscheinlich erst mal die ganze Verwandtschaft anrufen, inkl. der Cousinen 28. Grades brüderlicherseits und deren Töchter oder sowas...

 

Ich könnte aber auch folgendes machen: Ich verrechne alle Reparaturen, die ich auf meine Kosten in meiner Wohnung vorgenommen habe (Armaturenaustausch uvm.) mit den Kosten der Tür und teile ihr dann meine BAnkdaten mit, wohin Sie das restliche Geld (garantiert im 3stelligen Bereich) überwiesen werden soll. Rumpelstilzchen ist dann wohl ein Waisenknabe gegen die Fluchorgien, die dann kämen... :blink:

 

Ich verabscheue solche geldgeilen alten Schachteln aufs Tiefste und bin froh, daß wir wohl im Laufe des nächsten Jahres auch ausziehen werden! Dann kann sie erst mal renovieren bis zum Erbrechen, denn WIR müssen da nichts mehr machen... ^_^

 

Bin mal gespannt, wie das weitergeht!

bearbeitet von graf zahl
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tja - dumme situation.

erstmal nachfragen, ob die Enkelin irgendwelche Vormundschaftsrechte hat und überhaupt über die alte Dame "bestimmen" darf.

 

Wenn ja: Alles in Butter, sie hat für die Dame entschieden, dass die Tür "aufgemacht" werden soll. Also Sache der Familie.

 

Wenn nein:

1. Rechtlich gesehen ist das dann erstmal sowas wie ein Einbruch (unerlaubtes Verschaffen von Zutritt in fremde Wohnung)

Da keine Anzeige aber unwichtig....

2. Handeln ohne Auftrag

Es gibt im BGB eine Passage die sich mit "Handeln ohne Auftrag aber im Interesse des potentiellen Auftraggebers" beschäftigt (habe gerade mein BGB nicht vorliegen)

Wir hatten mal einen Beispielfall mit einem Wasserrohrbruch bei einem Hauseigentümer (war im Urlaub) und ein Nachbar hat den Klemptner gerufen um den Schaden zu beheben. (das könnte man auch bei dir anwenden)

Der Wasserschadenhauseigentümer wollte dann die Rechnung nicht zahlen, da er ja nicht den Auftrag erteilt hat.

 

Der Fall wurde damals abgewiesen, da man normalerweise davon ausgehen kann, dass der Hauseigentümer ein potentielles Interesse hat dass sein Haus nicht unter Wasser steht.

 

zu dir zurück:

Potentielles Interesse im Sinne der Nachbarin gerettet zu werden ist vorhanden ;-)

Also ist dein handeln zu vertreten und "normalerweise" müsste die Erbengemeinschaft dafür zahlen.

Außerdem: Hättest du die Tür nicht aufgemacht, wäre es die Polizei gewesen - und dann hätten sie auch zahlen müssen (glaube ich jedenfalls)

 

Grüße

Snoopy

 

PS: Habe mein BGB gerade nicht greifbar - daher keine genauen §

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Ein großen Respekt "Graf Zahl" das macht nicht jeder, sich um die alte Dame zu Sorgen und deine Versicherung wird den Schaden schon bezahlen............

 

Wenn nicht ich Spende dir gern was dazu und andere Mitglieder bestimmt auch.........

 

Die Vermieterin ist dreist und sollte daran ersticken...

 

Dito

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Nach meinem Dafürhalten kannst du nur über sog. Geschäftsführung ohne Auftrag

( GoA ), §§ 677 ff BGB, hier zu deiner Haftungsfreistellung kommen.

Die Einschränkung hierbei ist, wie realistisch die Gefahrenlage einzuschätzen war, soll heißen ob Zuwarten auf autorisierte Ordnungskräfte ( Trachtengruppe darf dies bekanntlich iSd Gefahrenabwehr ) nicht zumutbar war.

So wie du uns die Situation beschrieben hast, war dein Vorgehen meines Erachtens völlig rechtens. Wollte man im Falle lebensbedrohender Umstände immer erst den Staatsapparat auffordern müssen, ja dann goods night. Auch die Rechtsprechung hat dies in solchen Gefahrenlagen noch nie verlangt. Was den strafrechtlichen Vorwurf des Hausfriedensbruchs bzw. der Sachbeschädigung an der Tür anbetrifft, war dein Vorgehen ohnehin gerechtfertigt ( sog. agressiver Notstand, § 904 BGB )

 

Die Türe bezahlen müßte(n) nach der zu unterstellenden tatsächlichen (vermeintlichen ) Gefahrensituation für Leib oder Leben der Verstorbenen deren Erbe(n). Falls du selbst durch die Rettungsaktion noch Schäden erlitten hast ( an Kleidung, Körper oder Gesundheit ) könntest du überdies die besagten Ersatzpflichtigen hierfür zur Kasse bitten.

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Also ich hab jetzt nur überflogen, aber wenn du ne Haftpflicht hast ist doch alles in Butter...< Gib der Haftpflicht den Schaden, wenn die bezahlen bist du haftbar, wenn die sich weigern musst du auch nicht zahlen... (indirekte Rechtschutzversicherung - ist jede haftpflicht...)

 

Grüße

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So, ich habe mal mit der Versicherung gesprochen: Nach deren Aussage, bleiben die Kosten bei meiner VERMIETERIN (JIPPIEH!!!!! Der alte Ruach....) Auf keinen FAll kann ich regreßpflichtig gemacht werden; dann würde nämlich wohl kaum noch einer helfen. Auch die Erben haben die Kosten nicht zu tragen... VERMIETERRISIKO!!!!

 

Bin mal gespannt, wie es weitergeht: Am Samstag war die Beerdigung und ich habe meiner Vermieterin vor einigen Leuten gesagt, daß Sie demnächst Post von meiner Versicherung bekommt. Ihre Antwort: "....smile; ich glaub, das lassen wir einfach...." :huh::o Ich glaube, die ist wirklich ein wenig schizo.....

 

Nun, wir werden sehen, was noch alles passiert....

 

Vielen Dank jedenfalls für die ganzen Antworten hier!!

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