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Schadenersatz für negative ebay Bewertung?


Gast idefizz

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Hey Leute.

 

Jetzt hats mich auch mal bei ebay erwischt mit Stress. Ich warte nun schon seit Wochen auf Ware von einem Verkäufer. Er reagiert nicht auf emails und nicht auf Anrufe. Erst als ich ihn heute negativ Bewertet habe kam eine Mail von ihm in der er mich auffordert meine Bewertung zurück zu nehmen da er sonst rechtliche Schritte gegen mich einleiten will und mir darüber hinaus die Ware vorzuenthalen. Ein Auszug aus seiner Mail:

 

 

"Sehr geehrter Herr xxx,

 

ich informiere Sie hiermit darüber, dass die Abgabe Ihrer negativen Bewertung eine vertragliche Nebenpflichtverletzung des Bewertenden darstellt, so dass wir Anspruch auf Zustimmung der Rücknahme der Bewertung gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB haben. (Urteil des AG Erlangen: AZ 1 C 457/04).

...

 

Bei Nichtbeachtung dieser Nachricht sind wir gezwungen, Schadenersatz gegen Sie gerichtlich geltend zu machen, da Ihre negative Bewertung eine Geschäftsschädigung darstellt.

 

Wir hoffen, die Angelegenheit in beiderseitigem Einvernehmen geregelt zu bekommen.

 

Nehmen Sie unverzüglich die negative Bewertung durch Zustimmung des von uns zugesandten Online-Formulares zurück, dann werden wir sehr gern Ihrem Wunsch zur Zusendung der Ware und der Rückabwicklung des Restkaufvertrages entsprechen."

 

 

 

Nun brauch ich eure Hilfe. Es kann doch nicht sein das ich jetzt Angst haben muss? Ich habe keinen Fehler gemacht. In meinen Augen ist er der Schuldige. Wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und ich nach 5 Wochen noch immer keine Ware oder eine Antwort von ihm habe werde ich ihn ja wohl negativ bewerten dürfen. Dafür ist das Bewertungssystem bei ebay doch da!

Bitte helft mir :blink:

 

Gruß idefizz

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Uhy,

 

das ist nicht so ganz einfach....

kommt zum beispiel darauf an was Du da so geschrieben hast.

Schreibst Du: trotz zahlung erfolgte inerhalb 3 wochen keine lieferung - waere das OK

Schreibst Du aber: xxx ist ein Betrueger der nach Zahlung nicht liefert - darfs dich nicht wundern das Du aerger bekommst.

letzendlich kann das aber nur ein anwalt klaeren.

 

guetliche einigung kommt auf alle faelle billiger

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Es waren 2 Bewertungen.

Geschrieben habe ich:

 

 

"Nach Wochen und Monaten weder Ware noch Geld zurück erhalten"

"unzählige emails und Anrufe erfolglos. Absolut unfähiges Verhalten."

 

 

Ich schätze er will mir das mit den Anrufen ankreiden. Aber auch das entspricht der Wahrheit.

 

Edit

PS: Darf er mir denn die Ware vorenthalten bzw erst zusenden wenn ich die Bewertung zurückgenommen habe?

bearbeitet von idefizz
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Es waren 2 Bewertungen.

Geschrieben habe ich:

 

 

"Nach Wochen und Monaten weder Ware noch Geld zurück erhalten"

"unzählige emails und Anrufe erfolglos. Absolut unfähiges Verhalten."

 

 

Ich schätze er will mir das mit den Anrufen ankreiden. Aber auch das entspricht der Wahrheit.

 

Edit

PS: Darf er mir denn die Ware vorenthalten bzw erst zusenden wenn ich die Bewertung zurückgenommen habe?

also ich finde das das schon unter erpressung fällt! solltest mal direkt Ebay einschalden! den das hätte dein erster weg sein müssen vor bewertung.

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Es waren 2 Bewertungen.

Geschrieben habe ich:

 

 

"Nach Wochen und Monaten weder Ware noch Geld zurück erhalten"

"unzählige emails und Anrufe erfolglos. Absolut unfähiges Verhalten."

 

 

Ich schätze er will mir das mit den Anrufen ankreiden. Aber auch das entspricht der Wahrheit.

 

Edit

PS: Darf er mir denn die Ware vorenthalten bzw erst zusenden wenn ich die Bewertung zurückgenommen habe?

Hi,

 

ja Negativbewertungen sind immer wieder ein Fall für sich...

 

 

Was Deinen Fall angeht, hättest Du ihm eine schriftliche Frist setzen sollen

und erst nach Ablauf dieser Frist ihn negativ bewerten sollen.

 

 

Aber, im Grossen und Ganzen kann er Dir mal überhaupt nix,

zumal Du problemlos den Nachweis erbringen könntest, das Du

bis zur Bewertung immerhin 5 Wochen auf die Ware gewartet hast.

 

 

Du kannst ihm aber immer noch eine Nachfrist im Bezug auf Warenlieferung

setzen, ggf. mit auch mit dem Hinweis auf Rücknahme der Bewertung.

 

Wenn er Dir dann die Ware innerhalb gesetzten Frist ordnungsgemäß zugesendet

hat, kannst Du die Bewertung von Ebay löschen lassen.

 

 

 

Gruss Xer

bearbeitet von Xer
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Bewerten kannst du wie du willst ..dafür ist dieses system ja da .. seine Mail ist da völliger blödsinn und der versuch dich einzuschüchtern . Da brauchst du keine Angst zu haben.. was du nicht darfst ...

- die unwahrheit sagen

- beleidigen

- herrabwürdigen

 

er darf nicht wegen solcher Bewertung die Erfüllung des Kaufvertrages verweigern ..

 

schick ihm ne Mail mit einer fristsetzung von 7 Tagen ... wenn er bis dato nich geliefert hat ,trittst du von Kauf zurück und besorgst dir einen mahnbescheid oder gleich zum Anwalt ..

 

nebenbei natürlich ebay informieren ,da dies ja schon eine drohung ist ...

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Ich würde dann aber maximal eine neutrale Bewertung abgeben, da es sich für einen Verkäufer nicht gehört, falls die Ware nicht verfügbar ist, den Kunden ohne jegliche Information über 5 Wochen warten zu lassen und auf Emails des Kunden nicht zu antworten!!!

 

Wenn er sich komisch anstellt, sofort bei ebay melden!

 

gruß

snake12

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wiso Frist setzen über Ebay, ist doch in den AGB´s von Ebay alles enthalten.

Die senden denen auch nur nochmal eine Mail.

 

Wenn es mich betreffen würde, dann sollte er mal Klage einreichen.

Käufer und Verkäufer sind einen rechtsverbinlichen Vertrag eingegangen und das Geld hast ja auch schon überwiesen.

Bist also deine Pflicht nachgekommen und hast mehrmal versucht Kontakt aufzunehmen, wegen der fehlenden Lieferung.

Da du die Ware bezahlt hast, ist es dein Eigentum und nicht mehr seins.

Er hat das Geld und die Ware und du hast nichts und dann noch drohen, bekomme gleich einen Lachanfall.

 

Ebay nichts ist unmöglich.

 

PS: Diese ist und war keine Rechtsberatung und ist auch nicht als solches zu verstehen.

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Das zitierte Urteil findest du hier.

 

Kleiner, aber sehr bedeutender Unterschied (wenn ichs richtig verstehe). In diesem Fall hat der Käufer nicht bezahlt. Du hast bezahlt (oder verstehe ich das falsch ?) - also ist meiner Meinung nach dieses Urteil auf deinen Fall gar nicht anwendbar.

 

Setze dem Verkäufer eine Frist (so wie hier schon geschrieben) und weise ihn auf das o.g. auch hin (Urteil ist nicht anwendbar). Nach Ablauf der Frist solltest du dann schriftlich vom Kaufvertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.

 

Und die Bewertung würd ich auf gar keinen Fall zurückziehen-die ist nämlich in deinem Fall berechtigt.

 

Ach ja fast vergessen:

Diese ist und war keine Rechtsberatung und ist auch nicht als solches zu verstehen.

bearbeitet von Gusu
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Auf jeden Fall schonmal vielen Dank an euch alle. Jetzt fühl ich mich schon nicht mehr so allein und hilflos :blink:

 

Hab jetzt grad noch ne Mail an ebay geschrieben... mal sehen was die sagen

 

 

Gruß idefizz

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ich hatte auch mal solch eine aufforderung, wo ich ne negative bewertung zurück ziehen sollte. Er hat mir auch mit seinem Anwalt gedroht.

Ich hab ihn gefragt ob er nicht alle tassen im schrank hat. das war´s. es kam nie wieder was.

Diese leute sind selbst schuld.es geschied ihnen recht.Die kohle wird gerne genommen.zum packet abschicken reicht die zeit dann nicht.

wenn du die meinung vertrittst, das du nicht gut behandelt worden bist, kannst du das mit der berwetung deutlich machen.dazu ist es da. die bewertung ist nur ein hinweis für andere käufer oder verkäufer.

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Das Problem sind allerdings auch Rachebewertungen. Dann hat der Käufer eine völlig unverdiente negative Bewertung, die wegen der geringen Bewertungszahl ganz schön reinhaut.

 

EBay kümmert sich leider kaum um die Einhaltung ihrer eigenen AGBs. Es ist schon eine Frechheit, wenn Ware nicht vorrätig ist, die als Sofortkauf angeboten wird - EBay stört sich nicht dran.

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Das Problem sind allerdings auch Rachebewertungen. Dann hat der Käufer eine völlig unverdiente negative Bewertung, die wegen der geringen Bewertungszahl ganz schön reinhaut.

 

EBay kümmert sich leider kaum um die Einhaltung ihrer eigenen AGBs. Es ist schon eine Frechheit, wenn Ware nicht vorrätig ist, die als Sofortkauf angeboten wird - EBay stört sich nicht dran.

Hi,

 

Rachebewertungen, oder Solche die eine direkte Beleidigungen darstellen

können über Ebay gelöscht werden...., dauert nur ca. 3 Wochen (leider).

 

 

Beispiel:

"IQ=0" ist eine direkte Beleidigung und wird auf Antrag gegenüber Ebay gelöscht.

 

 

 

Gruss Xer

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Zwei Erfahrungen habe ich auch gesammelt:

 

Wenn in der Bewertung das Wort Betrüger erscheint ist das bei Ebay eine Beleidigung und die Bewertung wird von Ebay dann auch gelöscht.

Saftladen ist aber leider keine Beleidigung, daß scheint bei Ebay eine normal mögliche Bezeichnung zu sein, die Bewertung wurde nicht gelöscht :blink:

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