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2 mal repariert noch nix passiert


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Ich bräuchte mal eure Hilfe :( mein Dad hat sich vor 1 Jahr einen DVD Rekorder gekauft Phillips R70 nun ist der schon 2 mal in Reperatur gewesen und hat jetzt wieder aussetzer und er ist nun am Grübeln ob er ihn nun zurückbringen kann und das Geld zurückbekommt ? da es ja die 3 Reperatur dann wäre.naja ich habe gesagt kann das ja mal hier reinschreiben vielleicht weiss einer von euch Rat ?

das Gerät ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt

gekauft im Geiz und Blöd Markt

 

Was kann er da tun ? -_-:P

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nach 6 Monaten musst du beweisen das der fehler schon bestanden hat... das heist ,wenn das ein baugruppenfehler ist ,wird das recht einfach sein... noch besser wenn die rep schon gleich am anfang schon mal war...

notfalls mit gutachter drohen ...das müsste dann der händler auch noch bezahlen wenns ein Fabrikfehler ist...

grüße

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vergesse nicht bei der nutzungsaufrechnung die rep-zeit abzuziehen..die konnte das Gerät ja nicht benutzt werden und wirkt sich garantieverlängernt aus ...

kann sein das der verkäufer bei preisrückzahlung eine nutzungsentschädigung verlangt... lieber gegen ein neues gerät umtauschen oder gegen ein besseres und was drauflegen....

grüße und viel erfolg ..

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Hallo,

 

hier mal ein Auszug aus dem BGB:

 

§ 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

 

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

 

 

und:

 

§ 440

Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

 

Aber am besten immer zuerst versuchen, die Sache "vor Ort" zu klären!

 

mfg

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DAnke euch allesn also der 2 Reperaturversuch da ging es ja auch erst nun hat das Gerät leider wieder den Defekt das er einfriert oder halt manche Dvd´s nicht Abspielt und sich Aufhängt B) so wie es aussieht tritt das bei diesem Gerät wohl öfter auf :D nunja dann soll er mal da hingehen und das Ding umtauschen

 

aber ein Dickes Dankeschön an euch für die schnelle Hilfe -_-:P:(

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Ich bräuchte mal eure Hilfe :( mein Dad hat sich vor 1 Jahr einen DVD Rekorder gekauft Phillips R70 nun ist der schon 2 mal in Reperatur gewesen und hat jetzt wieder aussetzer und er ist nun am Grübeln ob er ihn nun zurückbringen kann und das Geld zurückbekommt ? da es ja die 3 Reperatur dann wäre.naja ich habe gesagt kann das ja mal hier reinschreiben vielleicht weiss einer von euch Rat ?

das Gerät ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt

gekauft im Geiz und Blöd Markt

 

Was kann er da tun ? -_-:P

Hallo Heisseswasser,

 

 

gehe einfach davon aus, wenn die ersten 6 Monate herum sind,

oder wie in Deinem Fall schon über 12 Monate, das keine Chance

dessen besteht, das Gerät zurückzugeben.

 

Pelzi hat es schon ausgedrückt mit der Beweislage,

aber Recht haben und auch Recht bekommen, sind und bleiben

in Deutschland leider 2 Paar Schuhe.

 

Solltest Du es doch eine Rückgabe versuchen, wird Dir das auch nur

gelingen, wenn:

 

a: (wie zuvor schon erwähnt) innerhalb kurzer Zeit 2 malig der selbe Fehler

....repariert wurde.

 

b: der Blöd Markt sich kulant zeigt.

 

c: Du ein Verfahren anstrebst, das Dich unnötige Zeit und Geld kostet,

....wobei-, selbst wenn Du gewinnst, in jedem all kräftig draufgezahlt hast.

 

 

Also....Punkt um, .....wie eben für Philips typisch, weiterhin innerhalb der

Gewährleistungsfrist reparieren lassen und auch sich weiterhin ärgern. B)

 

 

Dafür aber in Zukunft kein Philips mehr und auch nix mehr vom Blöd Markt,

denn schliesslich "bist Du nicht doof" :P:D

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Gast suicidecrew

kann mich da ONE-x nur anschließen....

 

seid froh das wird hier in dt. solche gesätze überhaubt haben

 

geht mal nach amiland... da gibt auch einige Produkte nur 30 Tage Garantie!

 

Ist echt ärgerlich sonne scheiße....

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naja ... man sollte sein stärkstes Mittel als kunde nicht vergessen....und gerade im blödmarkt !!! ... Eigendlich ist es ganz leicht.. fordert nur ein wenig Rückrad...

Beim Umtausch nur recht laut ( sehr laut ) erzählen das Sie hier nur Müll verkaufen und das wenn sie dein Geld haben dich als kunden nicht mehr brauchen und wenn man dann noch vorbeigehende Kunden anspricht... so nach dem motto ... schau mal was hier abgeht... das klappt immer.

der Verkäufer wird schnell die Farbe wechseln und dir sehr entgegen kommen.. oder schnell den Boss hohlen der dir dann besonders entgegen kommt ...

klappt bei mir immer !

Übrigens ..sowas tauscht man am Besten bei brechend voller hütte um ...

grüße

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