heisseswasser Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 Ich bräuchte mal eure Hilfe mein Dad hat sich vor 1 Jahr einen DVD Rekorder gekauft Phillips R70 nun ist der schon 2 mal in Reperatur gewesen und hat jetzt wieder aussetzer und er ist nun am Grübeln ob er ihn nun zurückbringen kann und das Geld zurückbekommt ? da es ja die 3 Reperatur dann wäre.naja ich habe gesagt kann das ja mal hier reinschreiben vielleicht weiss einer von euch Rat ? das Gerät ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt gekauft im Geiz und Blöd Markt Was kann er da tun ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 na umtauschen ,zurückgeben ,Geld zurück.... 2 repversuche sind ja wohl genug ... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heisseswasser Geschrieben 2. Februar 2005 Autor Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 DAnke Pelzi und das geht auch nach 1 Jahr und 3 Monate ? bist du dir da sicher ? oder muss es noch ein 3 mal repariert werden ? vielen dank aber Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 nach 6 Monaten musst du beweisen das der fehler schon bestanden hat... das heist ,wenn das ein baugruppenfehler ist ,wird das recht einfach sein... noch besser wenn die rep schon gleich am anfang schon mal war... notfalls mit gutachter drohen ...das müsste dann der händler auch noch bezahlen wenns ein Fabrikfehler ist... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
derberg_de Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 ein kumpel von mir geht immer zum promarkt, und tauscht seine geräte um, obwohl nix dran ist.kommt immer darauf an, wie man auftritt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast defcon Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 @heisseswasser Ist kein Problem. Recht der zweiten Andienung (Rep.) wurde durchgeführt.....udn kannst also ruhigen Gewissens zurücktreten und dein Geld in Empfang nehmen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 vergesse nicht bei der nutzungsaufrechnung die rep-zeit abzuziehen..die konnte das Gerät ja nicht benutzt werden und wirkt sich garantieverlängernt aus ... kann sein das der verkäufer bei preisrückzahlung eine nutzungsentschädigung verlangt... lieber gegen ein neues gerät umtauschen oder gegen ein besseres und was drauflegen.... grüße und viel erfolg .. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast walisch Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 Hallo, hier mal ein Auszug aus dem BGB: § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. und: § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Aber am besten immer zuerst versuchen, die Sache "vor Ort" zu klären! mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Lack Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 Das mit den drei Reperaturen gilt allerdings nur wenn jedes mal der gleiche Schaden aufgetreten ist - zumindest ist die Rechtslage in Österreich so. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heisseswasser Geschrieben 2. Februar 2005 Autor Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 DAnke euch allesn also der 2 Reperaturversuch da ging es ja auch erst nun hat das Gerät leider wieder den Defekt das er einfriert oder halt manche Dvd´s nicht Abspielt und sich Aufhängt so wie es aussieht tritt das bei diesem Gerät wohl öfter auf nunja dann soll er mal da hingehen und das Ding umtauschen aber ein Dickes Dankeschön an euch für die schnelle Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast One_X Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 Ich bräuchte mal eure Hilfe mein Dad hat sich vor 1 Jahr einen DVD Rekorder gekauft Phillips R70 nun ist der schon 2 mal in Reperatur gewesen und hat jetzt wieder aussetzer und er ist nun am Grübeln ob er ihn nun zurückbringen kann und das Geld zurückbekommt ? da es ja die 3 Reperatur dann wäre.naja ich habe gesagt kann das ja mal hier reinschreiben vielleicht weiss einer von euch Rat ? das Gerät ist jetzt 1 Jahr und 3 Monate alt gekauft im Geiz und Blöd Markt Was kann er da tun ? Hallo Heisseswasser, gehe einfach davon aus, wenn die ersten 6 Monate herum sind, oder wie in Deinem Fall schon über 12 Monate, das keine Chance dessen besteht, das Gerät zurückzugeben. Pelzi hat es schon ausgedrückt mit der Beweislage, aber Recht haben und auch Recht bekommen, sind und bleiben in Deutschland leider 2 Paar Schuhe. Solltest Du es doch eine Rückgabe versuchen, wird Dir das auch nur gelingen, wenn: a: (wie zuvor schon erwähnt) innerhalb kurzer Zeit 2 malig der selbe Fehler ....repariert wurde. b: der Blöd Markt sich kulant zeigt. c: Du ein Verfahren anstrebst, das Dich unnötige Zeit und Geld kostet, ....wobei-, selbst wenn Du gewinnst, in jedem all kräftig draufgezahlt hast. Also....Punkt um, .....wie eben für Philips typisch, weiterhin innerhalb der Gewährleistungsfrist reparieren lassen und auch sich weiterhin ärgern. Dafür aber in Zukunft kein Philips mehr und auch nix mehr vom Blöd Markt, denn schliesslich "bist Du nicht doof" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 2. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 2. Februar 2005 kann mich da ONE-x nur anschließen.... seid froh das wird hier in dt. solche gesätze überhaubt haben geht mal nach amiland... da gibt auch einige Produkte nur 30 Tage Garantie! Ist echt ärgerlich sonne scheiße.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 3. Februar 2005 Melden Share Geschrieben 3. Februar 2005 naja ... man sollte sein stärkstes Mittel als kunde nicht vergessen....und gerade im blödmarkt !!! ... Eigendlich ist es ganz leicht.. fordert nur ein wenig Rückrad... Beim Umtausch nur recht laut ( sehr laut ) erzählen das Sie hier nur Müll verkaufen und das wenn sie dein Geld haben dich als kunden nicht mehr brauchen und wenn man dann noch vorbeigehende Kunden anspricht... so nach dem motto ... schau mal was hier abgeht... das klappt immer. der Verkäufer wird schnell die Farbe wechseln und dir sehr entgegen kommen.. oder schnell den Boss hohlen der dir dann besonders entgegen kommt ... klappt bei mir immer ! Übrigens ..sowas tauscht man am Besten bei brechend voller hütte um ... grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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