dvbboxer Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Hallo isas, naja eigentlich muß ich nicht immer das letzte Wort haben - mein Problem ist eher, daß ich immer Andere und mich solange verteidige - bis ich mich mit meinem Gegenüber im Konsens befinde. Von daher überlasse ich Dir jetzt noch Dein letztes Wort - Du hast ja im letzten Posting weder mich noch Andere angegriffen. Also Gute Nacht Allerseits. MfG dvbboxer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast merlinsoft Geschrieben 7. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2004 HALLO HATTE AUCH SCHON ÄNLICHE PROPS DEINE SACHE DÜRFTE SICH ERLEDIGT HABEN, DA DER VERKÄUFER BEI EBAY RAUSGEFLOGEN IST. siehe text Bewertungsprofil: roccob1510 (59) Bewertungsprofil: 59 Positive Bewertungen: 98,4% Mitglieder, die mich positiv bewertet haben: 60 Mitglieder, die mich negativ bewertet haben: 1 Alle positiven Bewertungen: 65 Jüngste Bewertungen: Letzter Monat Letzte 6 Monate Letzte 12 Monate positiv 17 65 65 neutral 0 1 1 negativ 1 1 1 Weitere Informationen zur Bedeutung dieser Zahlen. Zurückgezogene Gebote (in den letzten 6 Monaten): 0 Mitgliedschaft beendet Mitglied seit: 29.02.04 Ort: Deutschland Bisherige Mitgliedsnamen MFG 9ER Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast paddi Geschrieben 7. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2004 Fackt ist halt. Wer keinen Rechtschutz hat,sollte bei ebay nicht handeln. Man kann dann wenigstens sein Geld zurückverlangen! Alles andere blödsinn,denn von wegen bei ebay kann keiner bescheißen. Wers glaubt wird seelig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Phelbes Geschrieben 7. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 7. Oktober 2004 Fackt ist halt.Wer keinen Rechtschutz hat,sollte bei ebay nicht handeln. Man kann dann wenigstens sein Geld zurückverlangen! Alles andere blödsinn,denn von wegen bei ebay kann keiner bescheißen. Wers glaubt wird seelig B********n kann man überall und vor allem, wird man überall. Also? was hat eBay damit zu tun? Gruß Phelbes P.S. Wenn mann einfach so "eBay" sagt, ist das einfach zu pauschal. Schwarze Schafe gibt es überall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Nickolai Geschrieben 8. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 8. Oktober 2004 Für mich ist eindeutig der Fall von "Vortäuschung falscher Tatsachen" erfüllt. Er suggeriert und erweckt den Eindruck, das es sich hier um das in der Beschreibung erwähnte Gerät handelt. Das würde ich an folgenden Punkten fest machen: 1. Die Beschreibung zielt eindeutig auf den Funktionsumfang des Handys, auch wenn der zweizeiler darunter steht muss der Käufer davon ausgehen, das hier das beschriebene Gerät versteigert werden soll. Da ein dummy diesen Funtionsumfang nicht erfüllen kann, muss hier von einer mutwilligen Täuschung ausgegangen werden. 2. Der Preis rechtfertigt nicht im geringsten den Wert der angebotenen Ware. 3. Die ganze Beschreibung ist sehr schwammig geschrieben, der Käufer wird bewusst in die irre geführt. Soweit ich weiß hat man doch in Deutschland bei jedem Vertrag ein Rücktrittsrecht von min. 7 Tagen, da diese nicht ausgeschöpft sind würde ich einfach vom Vertrag zurück treten. Wenn der Verkäufer sich darauf nicht einlässt, würde ich ihm den o.g. Vorwurf machen und mit einem Anwalt drohen. Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du nichts verlieren. Auf gar keinen Fall solltest du bezahlen, dann ist das Geld weg. Gruss Niko Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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