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Ebay Betrug!!


Gast heiko1078

Empfohlene Beiträge

Hallo isas,

naja eigentlich muß ich nicht immer das letzte Wort haben - mein Problem ist eher, daß ich immer Andere und mich solange verteidige - bis ich mich mit meinem Gegenüber im Konsens befinde.

 

Von daher überlasse ich Dir jetzt noch Dein letztes Wort - Du hast ja im letzten Posting weder mich noch Andere angegriffen.

 

Also Gute Nacht Allerseits. B)

 

MfG :)

dvbboxer

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Gast merlinsoft

:) HALLO

 

HATTE AUCH SCHON ÄNLICHE PROPS

 

DEINE SACHE DÜRFTE SICH ERLEDIGT HABEN, DA DER VERKÄUFER BEI EBAY

 

RAUSGEFLOGEN IST. siehe text

 

 

Bewertungsprofil: roccob1510 (59)

 

 

Bewertungsprofil: 59

Positive Bewertungen: 98,4%

 

Mitglieder, die mich positiv bewertet haben: 60

Mitglieder, die mich negativ bewertet haben: 1

 

Alle positiven Bewertungen: 65

 

 

Jüngste Bewertungen:

 

Letzter

Monat Letzte

6 Monate Letzte

12 Monate

 

positiv 17 65 65

 

 

neutral 0 1 1

 

 

negativ 1 1 1

 

 

Weitere Informationen zur Bedeutung dieser Zahlen.

 

Zurückgezogene Gebote (in den letzten 6 Monaten): 0

 

 

Mitgliedschaft beendet

Mitglied seit: 29.02.04

Ort: Deutschland

 

Bisherige Mitgliedsnamen

 

 

 

 

MFG 9ER

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Fackt ist halt.

Wer keinen Rechtschutz hat,sollte bei ebay nicht handeln.

Man kann dann wenigstens sein Geld zurückverlangen!

Alles andere blödsinn,denn von wegen bei ebay kann keiner bescheißen.

Wers glaubt wird seelig :)

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Fackt ist halt.

Wer keinen Rechtschutz hat,sollte bei ebay nicht handeln.

Man kann dann wenigstens sein Geld zurückverlangen!

Alles andere blödsinn,denn von wegen bei ebay kann keiner bescheißen.

Wers glaubt wird seelig :)

B********n kann man überall und vor allem, wird man überall.

Also? was hat eBay damit zu tun?

 

Gruß

 

Phelbes

 

P.S. Wenn mann einfach so "eBay" sagt, ist das einfach zu pauschal. Schwarze Schafe gibt es überall.

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Für mich ist eindeutig der Fall von "Vortäuschung falscher Tatsachen" erfüllt.

Er suggeriert und erweckt den Eindruck, das es sich hier um das in der Beschreibung erwähnte Gerät handelt. Das würde ich an folgenden Punkten fest machen:

1.

Die Beschreibung zielt eindeutig auf den Funktionsumfang des Handys, auch wenn der zweizeiler darunter steht muss der Käufer davon ausgehen, das hier das beschriebene Gerät versteigert werden soll. Da ein dummy diesen Funtionsumfang nicht erfüllen kann, muss hier von einer mutwilligen Täuschung ausgegangen werden.

 

2.

Der Preis rechtfertigt nicht im geringsten den Wert der angebotenen Ware.

 

3.

Die ganze Beschreibung ist sehr schwammig geschrieben, der Käufer wird bewusst in die irre geführt.

 

Soweit ich weiß hat man doch in Deutschland bei jedem Vertrag ein Rücktrittsrecht von min. 7 Tagen, da diese nicht ausgeschöpft sind würde ich einfach vom Vertrag zurück treten. Wenn der Verkäufer sich darauf nicht einlässt, würde ich ihm den o.g. Vorwurf machen und mit einem Anwalt drohen. Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du nichts verlieren. Auf gar keinen Fall solltest du bezahlen, dann ist das Geld weg.

 

Gruss Niko

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