Gast rolf85 Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @heiko1078 Das ist glatter Betrug. Sicher die Seite des Artikels vosichtshalber. Nichts bezahlen. Soll er doch mal seine Kohle einfordern. Bin gespannt was der Richter/in sagen wird Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast ms-dos Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Ich weiß gar nicht, warum hier so ein seitenweiser Aufstand gemacht wird. Du hast doch kein Geld überwiesen, also ist doch noch kein Schaden entstanden. Die Masche des Verkäufers ist natürlich bedenklich. Aber du hast es ja noch rechtzeitig erkannt. Ich hätte dem ein kurzen 3-zeiler per Mail geschrieben, dass ich wegen Irrtum vom Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung zurücktrete und gut. Evtl. noch die passenden Paragraphen raussuchen und darauf Bezug nehmen. Wenn ich dann noch was hören würde, bekäme er den Hinweis, dass seine Email-Adresse ab sofort im Spamfilter ist und er sich gerne per Brief mit Einschreiben und Rückschein per Post an mich wenden kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast suicidecrew Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 yop und auserdem ist doch eh alles gegessen.. ebay hat ihn gekickt.. alle sind glücklich... eingendlich kann jetzt dicht gemacht werden ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast rolf85 Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @heiko1078. Wenn Du schon bezahlt hast, bekommst Du ja die Adr. von dem Lutscher. Hinfahrn un Eier abscneiden. Das wär mir 335 Euronen dann Wert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @dvbboxer BLÖDSINN, absoluter BLÖDSINN was du da schreibst. Ich will dir auch sagen warum: weil Heiko0815 nicht beim MediaMarkt an irgend einem völlig überfülltem Wühltisch in 2 Minuten den Papkarton gekauft hat, sondern im heimischen Sessel, vielleicht zwischen Chips und ... na du weißt schon und 1 ganzen Tag Zeit hatte, sich das Angebot durch zulesen. Desshalb ist es Blödsinn und überhaupt kein Vergleich. Außerdem kannst du beim MM jede Ware innerhalb 14 Tagen zurück geben. wollen wir solche Leute zum Standard in Deutschland erheben - ist das Normalität oder wollen wir eine solche.Wir brauchen uns nicht zu wundern - wohin sich Deutschland als Ganzes entwickelt. Ein jeder wird nur noch abgezockt - meine Antwort darauf: Das liegt allein an den Käufern!! Warum? Nun, wenn es keine Käufer für solche Angebote gibt, reguliert es allein der Markt....soll heißen: wenn es für ein Produkt keine Nachfrage gibt, verschwindet es von selbst (siehe Dewoo ) Das aber nur am Rande. Das viel Wichtigere ist doch, wieso gibt es solche Angebote? Auch das ist ganz einfach zu beantworten: weil es soviel Nachfrage nach solchen super sonder Schäppchen gibt....... Geiz ist Geil Ich bin doch nicht blöd * * * * Was wird den Leuten alles suggeriert. Und die Leute fallen drauf rein, sehen es sich immer und immer wieder an und handeln danach. Und weißt du was in deren Köpfen passiert: die Hirnmasse schrumpft (das natürlich nur bildlich gesehen). In Wirklichkeit ist es die Leistungsfähigkeit des Hirnes, welches nachlässt. Die Leute können einfach nicht mehr zwischen Schäppchen und Schnäppchen unterscheiden!! Und dann passiert sowas wie es Heiko0815 passiert ist. Sie kaufen ein Papkarton für über 300,- Euro ohne zu überlegen was sie denn eigentlich gerade tun, und versuchen hinterher durch viel Trara und Geschrei die Sache rückgängig zu machen. Auf die Idee zu kommen, sich einmal mit dem Verkäufer zu verständigen, ist ja Heiko0815 offensichtlich nicht, denn sonst hätte er uns ja einigen Briefverkehr unterschlagen. Es wurde schon einmal hier in diesem Thread angesprochen: "Jeden Tag wacht auf dieser welt ein Ideot auf. Die Aufgabe eines Verkäufers liegt daran, diesen Ideoten zu finden". in diesem Sinne. CU isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbboxer Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 gibt es für das 14-tägige Rückgaberecht bei Media-Markt eine gesetzliche Verpflichtung - soweit ich weiss gilt das nur innerhalb des Fernabsatzgesetzes - und auch hier gibt es Ausnahmen. Wenn nicht mit welcher Begründung sollte Media-Markt das Produkt zurück nehmen. Defekt, entspricht nicht den Beschreibungen, ... - MediaMarkt könnte darauf verweisen, das auf der Verpackung raufsteht, das es sich nicht um einen funktionsfähigen Fernseher handelt. Das Rückgaberecht im normalen Handel ist eine freiwillige Sache des Händlers. Aber das Ganze war eh nur theoretisch. Wenn eine Auktion nur einen Tag läuft hast Du schon mal in in der Regel nur 23 h Zeit, da es meist eine Zeit dauert - bis die Auktion freigeschalten (online) ist - dann mußt Du aber auch gerade zu diesem Zeitpunkt auf dieses Angebot stoßen. Desweiteren liegt es nicht an den Käufern - "Betrüger" werden immer wieder Mittel und Wege finden, Andere um ihr sauer verdientes Geld zu bringen. Warum verkauft er es nicht offensichtlich als Dummy, wie es Andere auch tun? Wenn es genügend Käufer für solche Produkte gäbe, bräuchte er nicht die zur Zeit scheinbar schon allgemein "anerkannten" Tricks anwenden. Heiko hatte ja scheinbar schon versucht mir dem Verkäufer in Kontakt zu treten - oder wie verstehst Du die Ausreden des Verkäufers - er wäre den ganzen Tag unterwegs gewesen und die email würde er vom handy senden, ... . In Deutschland gibt es scheinbar kein Unrechtsbewußtsein mehr - traurig aber wahr - es scheint mode zu sein bzw. zu werden, Andere zu betrügen. Aber man kann natürlich unterschiedliche Auffassungen haben - das muß jeder für sich verantworten. Bei dem Einen "hat der Käufer zu wenig Gehirnmasse" - bei dem Anderen "handelt der Verkäufer sittenwidrig und betrügerisch". MfG dvbboxer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sgorsi Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @isas schau doch mal hier rein http://forums.ebay.de/forum.jsp?forum=40&start=0&thRange=40 blätter mal ein bischen durchs forum und mach dir selber mal ein bild von dem was du lesen wirst. es ist doch egal ob einer nicht richtig lesen kann oder nicht. richtig ist doch: wenn ich einen artikel bei ebay (oder anderswo) einstelle, muss, ich wiederhole, MUSS ich auch genau diesen artikel beschreiben. mache ich das nicht (wie der VK) teusche ich dem käufer ein produkt vor, das ich nicht verkaufen werde. das ist im deutschen recht BETRUG und nicht anderes. denke auch immer daran, dass der käufer geschützt ist und (auf deutsch: nicht verarscht werden darf.) du selber hast zur lösung des problems nichts beigetragen, sondern die, die sich bemüht haben durch den dreck gezogen. ich selber könnte fast vermuten, ich schreibe extra das ich es vermute, ist also keine beschuldigung, dass du auch in der lage wärs, sone auktionen einzustellen, weil du darauf hoffst, dass jeden morgen ein idiot aufsteht. nimm das bitte nicht so persönlich aber was du schreibst unterstützt solche auktionen bei ebay. cu sgorsi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast screem Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @isas Ich finde deine Meinung ok. Aber es ist nur eine Meinung! Die Tatsache das der Verkäufer von Anfang an plante diese Schachtel für 300 EUR zu verkaufen, beweist doch alles! Er hat die Ebaykäufer visuel hinters Licht gefürth. Nichts für ungut aber für mich ist es eine illegale Abzocke gewesen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @sgorsi keine Sorge, ich hab ein dickes Fell und genug Lehrgeld bezahlt, ich nems dir nicht übel ! Ich werd mich jetzt nicht wiederholen, denn was ich sagen wollte hab ich gesagt. Aber noch soviel zu diesem Thema: Jede Art von Werbung ist doch eine Art Verarsche, und wer der Werbung glaubt, der ist doch selber schuld. Hier in diesem Fall hat der VK nur versucht, seinen Karton so schön wie möglich zumachen. Und zum Beweis noch ein für mich immer wieder sehr anschauliches Bsp: "Das neue ARIEL, jetzt in der 5Kg Box mit dem Schmutzmagneten....."....könnt ihr euch noch an die Hausfrau mit der Kugel und dem darin befindlichen Schmutzmagneten erinnern??????? Ich habs bei meiner Frau mal probiert......hat nicht funktioniert alles Verbrecher oder was?? Toyota wirbt zZ mit einem Unterwasserauto, bei O² kann der Kaiser unter Wasser reden und ohne Automat atmen, bei Wella hat man nach der Behandlung ein Preisschild im Haar......alles Verbrecher oder was?? Geiz ist geil, die scheußlichste Werbung überhaupt, weil schon im Satz 2 Widersprüche sind und für die Wirtschaft....naja, ich fasel schon wieder viel zu viel. Ich hab meine Sicht als Kaufmann, und ihr eure. CU isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heisseswasser Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Ich sehe das auch ein wenig anders schliesslich steht ja da : Nochmals deutlich:Der hier angebotene Artikel beinhaltet o.gen.Funktionen des Originalgerätes nicht,sondern ist lediglich in seinen Abmessungen und Optik zu diesem konkruent,da es sich hier um eine Schaupackung zur visuellen Veranschaulichung handelt.Alle Fotos sind Dekorfotos. Die Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst präzise, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, ist eine Rücknahme der versteigerten Artikel ebenfalls ausgeschlossen. sollte das Geld schon überwiesen sein so wird es sehr schwer zu beweisen das man übers Ohr gehauen wurde denn man sollte immer das Kleingedruckte mitlesen (ich weis das kenne das von einer Freundin mit dem Handy und Jamba) er hat es reingeschrieben und der Käufer muss sich das auch durchlesen. Sicher will er Täuschen aber vor Gericht bekommt man nur schwer recht damit,da er einen Juristischen Schachzug gemacht hat wie Jamba und der heisst ganz einfach: Nochmals deutlich und somit hat Heiko ein Problem es sei denn er bezahlt den Artikel nicht denn einklagen ist nicht möglich,wegen täuscheng aber wenn er bezahlt hat dann sieht´s schlecht aus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sgorsi Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @ isas ich finde es gut, wie du reagierst. respekt ! abeeeeer ich glaube nun, dass ich mit meinem post ein bischen recht hatte. du: kaufmann ich: käufer du: geld verdienen ich: bezahler du: geile geiz werbung machen ich: geil auf deine sachen du: mir ein vom pferd erzählen ich: nix kapieto du: sagen kaufen ich: sagen na klar du: dein geld zählen und ich mir zu hause in den arsch beißen. ich verabschiede mich jetzt bye Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @sgorsi du: kaufmann ich: käufer du: geld verdienen ich: bezahler du: geile geiz werbung machen ich: geil auf deine sachen du: mir ein vom pferd erzählen ich: nix kapieto du: sagen kaufen ich: sagen na klar du: dein geld zählen und ich mir zu hause in den arsch beißen. jep, so isses, bis auf Zeile 3+4. Ich bin einer der letzten ehrlichen Händler, der sooooooetwas nieeee machen würde . Aaaaber: auch ich verstehe euch, wenn ihr euch hinter Heiko stellt und ihn tröstet und versucht das er nicht bezahlen muß, nur hab ich was gegen Selbstjustiez und "hängt ihn". Es war jedenfals einmal sehr interessant zu lesen, wie "verarschte" Kunden reagieren, wenn sie den Braten gerochen haben. Versucht aber bitte das nächste Mal, wenn ihr verarscht worden seit (und das kommt bestimmt ), etwas objektiever und kooperatiever mit dem Gegenüber umzugehen. Ansonsten sind wir uns jetzt glaube einig. good Nigth isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sgorsi Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @isas Logo bis denne danne bye Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbboxer Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @isas hast Du als Kaufmann für mich eine gesetzliche Vorschrift bzgl. Mediamarkt gefunden, mit der ein Kunde sein Rückgaberecht einklagen kann. @alle Es ist sehr einfach im Nachhinein, nachdem man auf den "Betrug" hingwiesen wurde, solche eindeutigen Stellen hervorzuheben. Aber deshalb ist die Auktion noch lange nicht rechtmäßig - es gab bisher scheinbar noch keinen kongreten Fall, wo dies gerichtlich geregelt wurde. Wie gesagt im Fall Media Markt wären sich bestimmt alle einig - man kann nicht etwas bewerben bzw. beschreiben, was man überhaupt nicht anbietet. Wenn er vielleicht gleich am Anfang geschrieben hätte - ich verkaufe eine Schaupackung von einem Siemens ..., welches folgende Eigenschaften ... besitzt - aber er wollte halt einen anderen Eindruck vermitteln - von daher ist die Auktion sittenwidrig. Normalerweise könnte ein Gericht bei dieser Argumentationsweise gar nicht anders entscheiden. Es ist aber auch vom entsprechendem User fahrlässig, bei solch einer Auktion - langer und unübersichtlicher Text - nicht bis zum Ende zu lesen. Also achtet bitte stets darauf. Das Wichtigste bei ebay - zumindestens vor der Bezahlung die Auktionsbeschreibung noch einmal abschließend gründlichst kontrollieren und wenn geht sichern bzw. ausdrucken. Und noch einmal - legt solchen "Betrügern" das Handwerk - ansonsten werden wir uns wundern, wie sich die Geschäftsgebahren einiger Möchtegern-Händlern weiter entwickeln. An mir haben sich schon Einige Kaufleute die Zähne ausgebissen - selbst wenn sie glauben Superschlau zu sein, ab und zu trifft man auf Bessere. Hochmut kommt vor dem Fall und das ist gut so. MfG dvbboxer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @dvbboxer bei den Blöden (MM) gibts keine rechtliche Grundlage auf 14tägiges Rückgaberecht....aaaaber die Blöden bieten es an und wenn du es in Anspruch nehmen möchtest gibt es im berechtigten Fall 0 Probleme. Dein letzter Beitrag hat mir schon besser gefallen: Es ist aber auch vom entsprechendem User fahrlässig, bei solch einer Auktion - langer und unübersichtlicher Text - nicht bis zum Ende zu lesen. Also achtet bitte stets darauf. Das Wichtigste bei ebay - zumindestens vor der Bezahlung die Auktionsbeschreibung noch einmal abschließend gründlichst kontrollieren und wenn geht sichern bzw. ausdrucken. Aber diese Zeilen zeigen doch, das du vor Gewalt nicht zurück schrecken würdest: Und noch einmal - legt solchen "Betrügern" das Handwerk - ansonsten werden wir uns wundern, wie sich die Geschäftsgebahren einiger Möchtegern-Händlern weiter entwickeln. cu isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbboxer Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Aus einem Satz kannst DU einen Menschen beurteilen - da muß ich ja glatt den Hut vor Dir ziehen. Bei uns ist das eher ein normaler Ausdruck in die Richtung sich nichts gefallen zu lassen und gegen Unrecht einzuschreiten - aber wenn es Dir paßt interpretiere halt in den Text hinein, was Dir gefällt. Der Satz strotzte schließlich vor lauter Gewaltandrohung - aber ich gebe ehrlich zu: es hat mir eine gewisse Genugtuung gegeben, wie sich fast die Mehrheit der User hier im Board gegen dieses "Geschäftsgebahren" gestellt hat. Wenn dies immer so der Fall ist, wird diesem Satz Rechnung getragen und solchen "Betrügern" das Handwerk gelegt - soll heißen die Geschäftsgrundlage entzogen, weil sie mit ihrem "Betrug" nicht durchkommen. MfG dvbboxer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Snoopy22m Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Ich kann mich irren aber ich glaube, für Kaufverträge und Versteigerungen sind die Gesetzeslagen grundweg verschieden.... gerade was das Rücktrittsrecht angeht. Auktion - Bsp. Auto: Man ersteigert ein Auto aus einer Insolvenz eines Gebrauchtwagenhändlers. Zustand wie gesehen (vergleich Ebay Text) Da kann man sich den größten Müll ersteigern und kann nicht zurücktreten... - anderes Beispiel zum gleichen Sachverhalt wäre die Kofferauktion am Flughafen... Oder das Haus was man für 10000 Euro ersteigert (sich einen Ast freut weil man es anscheinend so günstig bekommen hat) und danach feststellt, dass im Grundbuch noch 4000000 Euro Schulden darauf lasten... - das ist dann ne dumme Sache - AUFPASSEN - vorher grundbuch checken!!!!! Beim Mediamarkt ist der Umtausch übrigens nur Kulanz - verpflichtet sind die nicht dazu. (kannst das ja mal bei einem kleinen Fernsehhändler versuchen (Fernseher kaufen - keinen Bock mehr drauf haben - und versuchen zurückzubringen) ) Ich glaube nicht, dass er sich so darauf einläßt. Allerdings nun mal klartext lieber Heiko: Ich hab dir ja schon geschrieben, dass ich es unfair gegenüber dem Auktionsanbieter finde, seinen Namen zu posten. (ich fände es nicht so klasse, wenn ich meinen realen Namen mit dem Hintergrund (Betrüger, etc.) in so einem Threat finden würde.) Und wenn man einen "Kaufvertrag unterschreibt" - sowas ähnliches macht man ja beim bieten, sollte man ihn auch komplett gelesen haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Handicap Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Meiner einer will auch mal was dazu sagen.... Wieso Betrüger ?????? Da der Käufer nicht bezahlt hat, liegt hier doch nur ein Betrugsversuch vor. ansonsten..schliesse ich mich der Meinung einiger hier an. 1) Wer lesen kann ist klar im Vorteil 2) Wer eh keine Knete hat, weil Familie vorhanden, sollte mehrmals überlegen 3) Regt sich bei großen Firmen die sowas durchaus auch machen keiner auf. 4) Würde ich, in so einem Forum als Betrüger dargestellt werden, wüßte ich aber genau was derjenige der das gepostet hat zu erwarten hat. den 5 ) Man ist erst nach einer Gerichtverhandlung Schuldig oder Nichtschuldig 6) keinen weiteren Kommentare Gruß Handi PS hatte auch schon Probs mit ebay, Anzeige etc. erstattet, Käuferschutz hat gezahlt, Täter ist verurteilt, auf mein restliches Geld warte ich immer noch. Gericht fühlt sich nicht mehr zuständig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbboxer Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Ihr macht es diesen Leuten ja auch einfacher, indem Einige so was als eine Art Kavaliersdelikt betrachten. Aber natürlich 4 solche "Betrugsversuche" innerhalb von 2 Tage ist ja einfach lächerlich. Und diese Betrugsversuche dienen ja gewiß nicht dazu, am Ende den Betrug zu vollziehen. Gewiß wird dieser "ehrliche" Verkäufer am Ende den "dummen" Käufer in jedem Fall vor dem Betrugsversuch warnen und raten, das ausgeschlossene Rücktrittsrecht doch wahrzunehmen. MfG dvbboxer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast wassermann Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Hä ? Wer einen Artikel ersteigert und sich in der Beschaffenheit etc..... getäuscht hat, kann vom Kauf zurücktreten ! Wo liegt das Problem ??? Ein vermutlicher Bauerfänger bietet Ware an, die meisten hier können lesen, die nicht dem tatsächlich angebotenem Artikel entspricht ! Kein Geld dem Bauernfänger und schlechte Bewertung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 es stimm schon .... recht haben und auch bekommen sind zwei paar Schuhe.... und sicherlich könnte dieser " verkäufer " auch was gegen diese Behauptungen unternehmen...man müsste ihm erst einmal eindeutig den Betrugsversuch nachweisen...das dürfte nicht so einfach sein obwohl die vermutung sehr naheliegend ist .. grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @dvbboxer Aus einem Satz kannst DU einen Menschen beurteilen - da muß ich ja glatt den Hut vor Dir ziehen. Wieso aus einem Satz????? Unter dem Benutzernamen dvbboxer wurden zu diesem Thema hier insgesamt (bisher) 13 Beiträge geschrieben. Wenn du nur den 1 Satz geschrieben hast, wer hat die restlichen vielen Sätze geschrieben?? Dein Bruder, deine Schwester, deine Mutti Soviel zum Thema "...an einem Satz...." isas Nachtrag: Übrigens: nur sgorsi liegt mit 16 freundlichen Ratschlägen für Heiko vor dir...... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast wassermann Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 Hallo Pelzi, umgekehrt gedacht, was passiert wenn er nicht überweist ? Gar nichts !!! Wirklich gar nichts ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbboxer Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 @isas Aber diese Zeilen zeigen doch, das du vor Gewalt nicht zurück schrecken würdest: bezog sich doch lt. deinem Quote eindeutig auf meinen Satz Und noch einmal - legt solchen "Betrügern" das Handwerk - ansonsten werden wir uns wundern, wie sich die Geschäftsgebahren einiger Möchtegern-Händlern weiter entwickeln. von daher kam letztendlich meinerseits: Aus einem Satz kannst DU einen Menschen beurteilen - da muß ich ja glatt den Hut vor Dir ziehen. Aber natürlich findest Du bestimmt in meinen 13 Beiträgen mehrfach Androhungen von Gewalt mit direkten Ankündigungen solcher Taten. Nachtrag: Habe weder Bruder noch Schwester, ich bin auch fähig meine Zeilen selbst zu schreiben - und mir zu merken auf was ich wie antworte. MfG dvbboxer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
isas Geschrieben 5. Oktober 2004 Melden Share Geschrieben 5. Oktober 2004 wir ähneln uns sehr......jeder will das letzte Wort haben (sicher zum Vergnügen Dritter). Wenn mir früher mein Vater sagte, das ich doch nicht immer das letzte Wort haben solle, sagte ich immer erstaunt, das ich doch nicht wissen kann, das er nichts mehr sagen möchte isas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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