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Versteckter Mangel?


Mxyon

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Hy

Wir haben vor 2 Jahren ein Haus gekauft. Neulich war ein riesiges Gewitter und mehrere Umstände haben ergeben, das unser Keller über den Abfluß am Boden voll mit Wasser lief.

Damals hatte man uns nicht gesgat, das so etwas schon mal passiert war, das TROTZ RÜCKHALTEBECKENS, welches vor 5 Jahren für 16.Mil gebaut wurde trotzdem der Bach übergelaufen ist und so die Kanalisation nicht diese Wassermengen aufnehmen konnte und wir dadurch einen sehr hohen schaden nun davon getragen haben ( Schimmlige Wände, Waschmaschine.usw...)

Hätte man uns das gesagt, hätte ich Vorkehrungen getroffen !!!!

Meine Frage nun: Obwohl die Vorbesitzer das wußten und es ihnen auch schon passiert ist (Aussage Nachbar) haben sie uns nicht's davon erzählt. Kann man sowas als "versteckten Mangel" bewerten und was machen????

Mfg

Mxyon

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Hy

Wir haben vor 2 Jahren ein Haus gekauft. Neulich war ein riesiges Gewitter und mehrere Umstände haben ergeben, das unser Keller über den Abfluß am Boden voll mit Wasser lief.

Damals hatte man uns nicht gesgat, das so etwas schon mal passiert war, das TROTZ RÜCKHALTEBECKENS, welches vor 5 Jahren für 16.Mil gebaut wurde trotzdem der Bach übergelaufen ist und so die Kanalisation nicht diese Wassermengen aufnehmen konnte und wir dadurch einen sehr hohen schaden nun davon getragen haben ( Schimmlige Wände, Waschmaschine.usw...)

Hätte man uns das gesagt, hätte ich Vorkehrungen getroffen !!!!

Meine Frage nun: Obwohl die Vorbesitzer das wußten und es ihnen auch schon passiert ist (Aussage Nachbar) haben sie uns nicht's davon erzählt. Kann man sowas als "versteckten Mangel" bewerten und was machen????

Mfg

Mxyon

 

NEIN

 

Hast du beim Kauf danach gefragt?

 

Wegen 10 cm Wasser im Keller für ein Tag hat man kein Schimmel in den Wänden, Was soll mit der Waschmaschine sein? auf Mängelsuche.... ;)

Fenster und Türen auf und schon ist der Keller trocken

alles was ein Abfluss hat und im Keller liegt zumachen, sofern ein ordentliches Rohrnetz vorhanden ist,

 

Und erst mal lächeln und überlegen ob du dem nächsten Käufer für das Haus den "Überflutungsschaden" erzählt hättest. So gutes Zeug steht doch normal nicht im Keller auf den Boden

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NEIN

 

Wegen 10 cm Wasser im Keller für ein Tag hat man kein Schimmel in den Wänden, Was soll mit der Waschmaschine sein? auf Mängelsuche.... :)

Und erst mal lächeln und überlegen ob du dem nächsten Käufer für das Haus den "Überflutungsschaden" erzählt hättest. So gutes Zeug steht doch normal nicht im Keller auf den Boden

 

1. Du kannst ja gerne mal herkommen und Dich davon überzeugen, ob hier Schimmel ist oder nicht!!!

2. Ja, ich würde es sagen...warum auch nicht. Man kann ja was dagegen tun, wenn man es weiß!!

Weil ich mein Büro im Keller habe und dort auch meine elktroarbeiten mache, hatte ich schon wertvolle Sachen am Boden stehen !!!! Oder nennst Du Notebooks nicht wertvoll ??? :P:D:D;)

Mxyon

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Ist natürlich ne dumme Sache. Aber rein rechtlich gesehen, must du nachweisen das ein Mangel am Rohrsystem bereits vor 2 Jahren Vorlag als der Verkäufer es dir verkauft hat. Zudem muss er davon gewußt haben. Dies sollte fast unmöglich sein Gerichtsverwertend nachzuweisen.

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1. Du kannst ja gerne mal herkommen und Dich davon überzeugen, ob hier Schimmel ist oder nicht!!!

2. Ja, ich würde es sagen...warum auch nicht. Man kann ja was dagegen tun, wenn man es weiß!!

Weil ich mein Büro im Keller habe und dort auch meine elktroarbeiten mache, hatte ich schon wertvolle Sachen am Boden stehen !!!! Oder nennst Du Notebooks nicht wertvoll ??? :):P:D;)

Mxyon

Also doch auf Mängelsuche, du wirst kläglich scheitern, mit so etwas muss man rechnen, genauso wie man vom Baum fallen kann, wenn man hinauf klettert, auch da braucht dir der Vorbesitzer nicht zu sagen das er auch schon mal vom Baum gefallen ist.

Notebooks stehen bei mir nicht auf den Boden, sondern liegen auf den Tisch. :D

Und falls man hochwertige Sachen auf den Fussboden hat, hat man meist auch Versicherungen die einen evtl. Schaden abdecken,

hast du eine Versicherung für Überspannungsschäden?

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Ist natürlich ne dumme Sache. Aber rein rechtlich gesehen, must du nachweisen das ein Mangel am Rohrsystem bereits vor 2 Jahren Vorlag als der Verkäufer es dir verkauft hat. Zudem muss er davon gewußt haben. Dies sollte fast unmöglich sein Gerichtsverwertend nachzuweisen.

 

Es liegt ja kein Mangel vor, sonst wäre ja der Keller immer nass,

die Abwasserkanäle haben nur einen Gewitterguss nicht vollständig aufnehmen können, so dass der Pegel anstieg und manche Keller überflutete.

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Also ein Mangel am Haus dürfte das nicht sein.

Das Rückhaltebecken gehört wohl nicht zum Haus, also ist das auch außen vor.

Wenn man in der Nähe von Gewässern wohnt, muss man auch mal mit einer Überflutung dessen rechnen bzw. sich kundig machen, ob es schonmal vorgekommen ist.

Da der Abfluss im Keller sicher kein Rückschlagventil hat, ist es durchaus normal, dass bei steigendem Wasser dieses auch durch den Abfluss zurück ins Haus kommt. Ein Mangel ist das aber deswegen nicht.

Wäre ein Rückschlagventil vorhanden, aber nicht funktionsfähig, so könnte man über einen Mangel reden...oder wenn das Wasser nicht durch den Abfluss gekommen ist - z.B. direkt durch die Wände.

Wenn das Wasser durch deine Haustür gekommen wäre, so würdest du sicher nicht von einem versteckten Mangel reden, oder?

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  • Admin

Ein versteckter Mangel nach 2 Jahren?

Sorry aber da könnte fast jeder mit irgendwas kommen um seinen Schaden dem Verkäufer unter zu jubeln.

 

Wenn du dein Büro im Keller hast dann wirst du wohl auch drauf bedacht genommen haben eine entsprechende Versicherung abzuschliessen oder etwa nicht?

 

Wasserschäden deckt auch der Gebäudeschutz ab wenn er entspechend abgeschlossen wurde nur die Schäden an Hab und Gut sowie

Wertgegenständen sind nur dann drin wenn dafür extra was gemacht wurde, ruf mal deine Versicherung an.

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Hoffentlich stand das Netbook und damit das Wasser höher als 12 cm über dem Fußboden!?

Das war zumindest das Maß, unter dem die Versicherung nicht zahlen muss, also nochmal genau recherchieren.

Außerdem zahlt eine normale Hausratsversicherung evtl. nicht bei "höherer Gewalt" sondern nur bei Leitungswasser!? ;)

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Hoffentlich stand das Netbook und damit das Wasser höher als 12 cm über dem Fußboden!?

Das war zumindest das Maß, unter dem die Versicherung nicht zahlen muss, also nochmal genau recherchieren.

Außerdem zahlt eine normale Hausratsversicherung evtl. nicht bei "höherer Gewalt" sondern nur bei Leitungswasser!? ;)

 

nunja, das kann man nicht so pauschal sagen. unterschiedliche vertragsklauseln gibt es ja wie sand am meer. wenn man dagegen versichert ist, gut. also ich wohne unterm dach und bin gegen flutschäden versichert. glaube zwar nicht, dass der wasserstand über 5meter steigen wird, aber nunja. war halt so dabei in dem tarif. hilft nur im vertrag nachlesen und dann dort anrufen.

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Ein versteckter Mangel nach 2 Jahren?

Sorry aber da könnte fast jeder mit irgendwas kommen um seinen Schaden dem Verkäufer unter zu jubeln.

 

Wenn du dein Büro im Keller hast dann wirst du wohl auch drauf bedacht genommen haben eine entsprechende Versicherung abzuschliessen oder etwa nicht?

 

Wasserschäden deckt auch der Gebäudeschutz ab wenn er entspechend abgeschlossen wurde nur die Schäden an Hab und Gut sowie

Wertgegenständen sind nur dann drin wenn dafür extra was gemacht wurde, ruf mal deine Versicherung an.

Hy

Nur zur INFO ! Ein versteckter Mangel kann bis zu 5 Jahren haftbar gemacht werden. Und wenn der Mangel eben wie bei mir erst nach 2 Jahren das erste mal auftritt ist das also noch im Zeitraum!!!

Mxyon

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Überschwemmungen durch Hochwasser sind kein Mangel, sondern einfach "höhere Gewalt".

Nur wenn das Haus selber Vorkehrungen hätte (z.B. Rückschlagventil), so könnte man einen Mangel sehen, sofern der Defekt bekannt wäre. So hat du leider Pech.

Das Haus selber scheint ja -ohne Hochwasser- in Ordnung zu sein, also kein Mangel.

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Nun...das Haus scheint ja im rechtlichen Sinne frei von Sachmängeln zu sein, da die Abwasserrohre

ihrem eigentlichen Zweck auch nachkommen. Sie führen Wasser ab und sind auch nicht defekt.

Und der Vorbesitzer kann auch nicht durch den Estrich schauen.

 

Gibt es besondere Bauvorschriften, die besagen, dass in einem hochwassergefährdeten Gebiet

eine bestimmte Art von Vorkehrungen getroffen werden müssen in Bezug auf die Abwasserrohre?

Ich denke nicht. Und von daher handelt der Verkäufer auch nicht arglistig oder verschweigt einen Mangel,

weil keiner existiert.

 

Gabs den Schimmel schon beim Kauf ? Das hätte ein Gutachter oder ein reiner Betrachter des Hauses

vor dem Kauf sicher sehen können. Andererseits fragt man beim Kauf eines Objektes auch nach

und könnte dann ganz sicher beweisen, dass der Verkäufer in diesem Fall gelogen/verschwiegen hätte !

 

So scheiße das auch ist, aber da bist Du leider alleine auf weiter Flur.

 

Aber um sicher zu gehen, frag nen Anwalt.

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