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Kamera beobachtung erlaubt ??


Mxyon

Empfohlene Beiträge

Hallo

Ich habe vor meinem Haus einen Autoabstellplatz mit Wiese. Nun ist es so, das ständig Hunde darauf ihr Geschäft machen und die Besitzer das wenig kümmert. Kann sagen...habe die Schnauze gestrichen voll !!!!

Da ich aber noch nie einen dabei erwischt habe, habe ich nun eine Kamera angebracht, die mein Grundstück auf Motion detektion einfängt...auch Nachts !!

Da es aber aus technischen Gründen nicht möglich ist, nur mein Grundstück einzufassen, sondern auch einen Teil des Gehweges habe ich nun folgende Frage:

Stimmt es, das ich das nicht darf ????

Wer weiß da etwas bescheid?

Mfg

Mxyon

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Meines Wissens darfst du dein eigenes (nicht gemietet, sondern Eigentum) Grundstück per Kamera überwachen,

sofern jeder, der es betritt, darüber informiert ist, dass eine Überwachung stattfindet (also per Schild am Eingangstor z.B.)

Was über die Grundstücksgrenze hinausgeht, bedarf soweit ich weiss, einer Genehmigung, wobei ich nicht weiss, wovon

es abhängt eine solche zu bekommen.

 

Aber vielleicht weiss ja noch jemand was genaueres...

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Offiziell darfst Du es nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir die Aussage eines Anwaltes mir gegenüber zusammenfassen: Bei berechtigtem Interesse lässt es sich auch argumentieren, wenn man einen Meter des fremden Geländes mitfilmt (Wer schneidet meine Pflanzen ab? Wer pinkelt gegen meine Wand? usw...)

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HIER mal interessanter Lesestoff dazu. Nach dem Artikel

könnte es schwierig werden, die Aufnahmen als Beweis zu nutzen, da ohne Einwilligung des Gefilmten (unabhängig davon, ob er sich

rechtswidrig verhält oder nicht) nicht als Beweismittel verwertbar sind.

 

V.

Nicht zuletzt ist auch eine heimliche Videoüberwachung zum Zwecke der Erlangung

von Beweismitteln im Ergebnis nicht hilfreich. Heimliche Aufzeichnungen ohne

Genehmigung des Abgebildeten verletzen das Persönlichkeitsrecht und sind auch

dann rechtswidrig, wenn es darum geht eine Straftat aufzuklären, mindestens dann,

wenn es nicht um erhebliche Eingriffe gegen Personen und deren Gesundheit oder

Leben geht. Trotz Feststellung von rechtswidrigen Handlungen durch heimliche

Videoaufzeichnungen können daher Schadensersatzansprüche ausgeschlossen

sein, weil die so erlangten Beweise im Zivilprozeß nicht verwertbar sind ( OLG

Karlsruhe, Urteil v. 08.11.2001, Az. 12 U 180/01, OLG Köln, Urteil v. 05.07.2005,

Az. 24 U 12/05).

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HIER mal interessanter Lesestoff dazu. Nach dem Artikel

könnte es schwierig werden, die Aufnahmen als Beweis zu nutzen, da ohne Einwilligung des Gefilmten (unabhängig davon, ob er sich

rechtswidrig verhält oder nicht) nicht als Beweismittel verwertbar sind.

 

Ja...dann macht er es eben "unheimlich", sprich er hängt nen passendes Schild auf.

 

Und nu? IMHO isses dann wieder erlaubt...

 

Gruß

KL

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Und nu? IMHO isses dann wieder erlaubt...

 

Nicht ganz, jedenfalls so wie ich das verstehe...

 

Heimliche Aufzeichnungen ohne

Genehmigung des Abgebildeten verletzen das Persönlichkeitsrecht

 

Das hiesse also, das ganze würde erst als Beweis anerkannt, wenn der Gefilmte nicht nur davon

in Kenntnis gesetzt wurde, dass er gefilmt wird, sondern das auch noch genehmigt hat (nachweislich natürlich).

 

Also im Klartext bezogen auf die Eingangsfrage wäre das nur gestattet und sinnvoll nutzbar, wenn:

 

- dem Hundebesitzer mitgeteilt wird, dass er gefilmt wird, wenn sein Hund die Wiese "besucht"

- der Hundebesitzer (möglichst schriftlich) sein Einverständnis gibt, gefilmt zu werden.

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Deine Hervorhebung ist falsch...

 

Das erste Wort lautet "heimlich"...

 

Also, wenn angekündigt, das gefilmt wird, muß auch keiner einverstanden sein...

 

My 0,02 EU

du darfst aber nicht öffentlich filmen, ergo ist der Gehweg oder alles was ausserhalb deines Grundstückes passiert nicht erlaubt (PS: diese Überwachung ist Aufgabe der Polizei), es sei denn du hast eine Hauswand die z.B. besprüht bzw. beschädigt wird, da darfst du Dir eine Genehmigung holen damit du den Gehweg filmen darfst, sogar ohne Schild aufstellen. Wenn du alleine auf dein Grundstück bist darfst du filmen was du willst, aber nur auf dein Grundstück alles ausserhalb wäre verboten. Sind Mieter mit im Spiel, ein sichtbares Schild wegen Videoüberwachung, ins Netz stellen darfst du solche Sachen aber dann trotzdem nicht, zum Beweis dann ja.

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Also wäre für dich billiger und sinnvoller:

Eine Kamerattrappe für ein paar Euro und ein großes Schild "Achtung, hier wird gefilmt!" ...

 

Ich denke mal, dann hast du erstmal Ruhe ;)

denkst aber auch nur du, selbst Attrappen sollten lt. Gesetz so behandelt werden wie richtige. :rolleyes:

Auf sein Grundstück wäre so ein Schild natürlich sinnvoll.

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Also wäre für dich billiger und sinnvoller:

Eine Kamerattrappe für ein paar Euro und ein großes Schild "Achtung, hier wird gefilmt!" ...

 

Ich denke mal, dann hast du erstmal Ruhe ;)

Hy

Hmmm, das Ganze ist interessant.Das heißt, nur wenn ich ihn auf frischer tat ertappe und ihm dann mitteile, das ich ihn gerade gefilmt habe, ist es rechtens.

Mir kommt es ja eigentlich nicht unbedingt darauf an, den jenbigen gleich anzuzeigen sondern ihm zu sagen, das er verpflichtet ist das wegzuräumen !!

Nur wenn er nicht einsichtig ist, gibt's halt ne Anzeige. Dazu wollte ich den aufgenommen Stream haben.

Mxyon

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Hy

Hmmm, das Ganze ist interessant.Das heißt, nur wenn ich ihn auf frischer tat ertappe und ihm dann mitteile, das ich ihn gerade gefilmt habe, ist es rechtens.

Mir kommt es ja eigentlich nicht unbedingt darauf an, den jenbigen gleich anzuzeigen sondern ihm zu sagen, das er verpflichtet ist das wegzuräumen !!

Nur wenn er nicht einsichtig ist, gibt's halt ne Anzeige. Dazu wollte ich den aufgenommen Stream haben.

Mxyon

Dann nur dein Grundstück filmen mit gut für jedermann sichtbaren Schild und du bist auf der sicheren Seite. Alles andere "könnte" man als Beweis mit guten Anwalt ungültig machen, obwohl du ihn ordentlich gefilmt hättest.

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Moin,

 

 

ich meine, wir hatten schon einmal so einen Thread, die Aussage ist die gleiche: eigenes Grundstück ja (egal ob Eigentum oder gemietet) aber kein fremder/öffentlicher Bereich.

 

 

Aber mal ne andere Frage:

 

Was hast Du denn für eine Kamera genommen? Ich suche für den dauerhaften Außeneinsatz auch so etwas, allerdings tatsächlich auf Privargrundstück.

 

Viele Grüße, Haui

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Moin,

 

 

ich meine, wir hatten schon einmal so einen Thread, die Aussage ist die gleiche: eigenes Grundstück ja (egal ob Eigentum oder gemietet) aber kein fremder/öffentlicher Bereich.

 

 

Aber mal ne andere Frage:

 

Was hast Du denn für eine Kamera genommen? Ich suche für den dauerhaften Außeneinsatz auch so etwas, allerdings tatsächlich auf Privargrundstück.

 

Viele Grüße, Haui

Hy

Habe die Allnet All2282 mit einem Wasserdichten Glasgehäuse..Ist eine Top IP-Wlan Cam. Kann ich nur empfehlen..

Gruß Mxyon

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glaub diesen thread sollte mal mein nachbar (gegenüber lesen) der überwacht nämlich nicht nur sein eigens grundstück sondern auch die eingangsbereiche der beiden gegenüberliegenden häuser, gibt das sogar noch zu und lässt regelmäßig blöde sprüche ab (z.b. "ihr kriegt aber viele pakete; habt ihr ein geschäft?") ;)

tja so ist das wenn man den ganzen tag nix zu tun hat.......

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