fw1703 Geschrieben 13. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 13. Januar 2009 http://www.presseportal.de/polizeipresse/p.../polizei_bremen lol könnt ich sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kauro82 Geschrieben 14. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2009 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xyzHero Geschrieben 14. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2009 Ich sag mal so, den Einbrecher hat ja Niemand gezwungen in das Kiosk einzubrechen. Wenn er dann auch noch ein Messer zückt, kann er froh sein mit dem Leben davon gekommen zu sein. Mich würde mal das Urteil interessieren. Gruß xyzHero Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blomber Geschrieben 14. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2009 Ich sag mal so,den Einbrecher hat ja Niemand gezwungen in das Kiosk einzubrechen. Wenn er dann auch noch ein Messer zückt, kann er froh sein mit dem Leben davon gekommen zu sein. Mich würde mal das Urteil interessieren. Gruß xyzHero für mich in ordnung, bis zu dem punkt mit der kette und dem einsperren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fw1703 Geschrieben 14. Januar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 14. Januar 2009 für mich in ordnung, bis zu dem punkt mit der kette und dem einsperren. anketten okay, aber dann nach 2stunden ins auto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xman197382465 Geschrieben 14. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 14. Januar 2009 Also ich sehe da nichts verwerfliches dran. Bei einer Straftat jhat jeder Bürger das recht personen fest zu halten und ggf. ein zu sperren. Und wenn einer in meinen Laden einbricht und ich ihn überwältige hab ich doch erstmal ne Tasse kaffee verdient, bevor ich die Polizei ruf! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fw1703 Geschrieben 17. Januar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 17. Januar 2009 und jetzt auf bild: http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2...ierflasche.html Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
madfrogger Geschrieben 17. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 17. Januar 2009 "Notwehr-Überschreitung" Was für ein geiles Wort Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
G-force Geschrieben 17. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 17. Januar 2009 naja der §127 StPo sagt aber nicht das man noch den Typen innen PKW sperren soll. Der Jenige der " eine STraftat beghet um eine schwerwiegendere zu verhindern" oder vom 127 StPo gebrauch macht " festnahme recht durch jederman" ist verpflichtet und dazu angehalten unverzüglich die Bullen zu konsultieren.. der Kioskbesitzer wollte sicher noch ne runde Golf mit ihm spielen gehen! Also ich kenne urteile die nacher für das Ursprüngliche Opfer schwerer ausgefallen sind als wie für den einbrecher hehehehe DÜTSCHELAND machts möglich! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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