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Lohnsteuer und Minijob


fw1703

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Hey,

 

nehmen wir an, es wäre der Fall, dass man einen 160 Job annimmt ohne weiterer Beschäftigung nachzugehen. Jahreslohn 1920.

Der Arbeitgeber verlangt Steuerkarte Klasse 1 oder 6.

 

Meiner Meinung nach geht das doch auch über die Minijob Zentrale(Bundesknappschaft), oder??

 

 

Wie würdet ihr euch verhalten?

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ja geht über minijob-zentrale..

der knackpunkt ist folgendes...dein arbeitgeber zahlt ohne lohnsteuerkarte 2% pauschale lohnsteuer...

gibst du ihm ne lohnsteuerkarte ab, wird bei stkl. 1 nix abgezogen und falls sonst nix ist, ändert sich für dich nichts...

solltest du andere einkünfte haben, wird dieser lohn lt. steuerkarte bei deiner einkommensteuererklärung berücksichtigt (minijob bei pauschaler steuer interressiert bei deiner steuererklärung keinen)

 

 

bei steuerklasse 6 zahlst du lt. nettolohn.de direkt mal ca. 26 euro an lohnsteuer, die du dann ende des jahres über die steuererklärung evt. zurückholen kannst (evt. bezieht sich darauf, ob noch andere einkünfte vorliegen)

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Hey,

 

nehmen wir an, es wäre der Fall, dass man einen 160 Job annimmt ohne weiterer Beschäftigung nachzugehen. Jahreslohn 1920.

Der Arbeitgeber verlangt Steuerkarte Klasse 1 oder 6.

 

Meiner Meinung nach geht das doch auch über die Minijob Zentrale(Bundesknappschaft), oder??

 

 

Wie würdet ihr euch verhalten?

 

Grüß Dich.

 

Da braucht man etwas mehr info um deinen Fall korekt zu beantworten.

Aber wen man wirklich keine arbeit hat,zum beispiel studiert oder als hausfrau sich etwas dazuverdienen will,geht das bis 400 Euro ohne Lohnsteuer und natürlich ohne Lohnsteuerkarte.

 

Was man braucht ist Name geburstdatum,krankenversicherung und die Feste steuernummer.

Falls man seine Steuernummer gar nicht weis,dann bekommt der arbeitgeber sie von deiner Krankenkasse.

 

und natürlich darf sich jeder der einer festen Arbeit nachgeht wen der Arbeitgeber keine berechtigten Einwände hat .sich auch 400 Euro dazuverdienen.

nur eines geht nicht mehr die 400 Euro aufzuteilen,leider.

 

man kann immer nur einen geringverdiener job annehmen egal ob 100 euro oder 400 euro,was darüber geht auch mit zuwendungen muss versteuert werden.

 

Ausgenommen können unter Umständen Harz4,Rentner,Arbeitslose,frührentner oder Hilfbedürftige sein die sich betreuen lassen.

 

aber auch hier gibt es besondere reglungen die ich aber nicht kenne.die höchstgrenze liegt aber glaube ich bei unter 200 Euro.

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murks..

es gehen mehrere minijobs...darfst nur wie schon immer nich über 400 euro insgesamt kommen...

es wird nur passieren, dass die diversen arbeitgeber öfters post bekommen, um die einhaltung der 400 euro grenze zu überwachen..

 

arbeitslose dürfen ohne anrechnung zum arbeitslosengeld 160 oder 165 euro als minijob verdienen..

bei rentern, die nicht altersrente kriegen z.b. erwerbsunfähigkeitsrenten etc. ist die grenze bei 325 bzw. neuerdings bei 340 euro. wobei hier zu beachten ist, der arbeitgeber darf ihn schon bis 400 euro beschäftigen, aber was über diese grenzen geht, wird bei rente bzw. arbeitslosengeld angerechnet also gekürzt...

 

und der arbeitgeber braucht keine berechtigten gründe den minijob zu untersagen: es reicht z.b. n vermerk im arbeitsvertrag.

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murks..

es gehen mehrere minijobs...darfst nur wie schon immer nich über 400 euro insgesamt kommen...

es wird nur passieren, dass die diversen arbeitgeber öfters post bekommen, um die einhaltung der 400 euro grenze zu überwachen..

 

arbeitslose dürfen ohne anrechnung zum arbeitslosengeld 160 oder 165 euro als minijob verdienen..

bei rentern, die nicht altersrente kriegen z.b. erwerbsunfähigkeitsrenten etc. ist die grenze bei 325 bzw. neuerdings bei 340 euro. wobei hier zu beachten ist, der arbeitgeber darf ihn schon bis 400 euro beschäftigen, aber was über diese grenzen geht, wird bei rente bzw. arbeitslosengeld angerechnet also gekürzt...

 

und der arbeitgeber braucht keine berechtigten gründe den minijob zu untersagen: es reicht z.b. n vermerk im arbeitsvertrag.

 

 

servus.

 

klar kann dir der arbeitgeber zu jederzeit einen nebenjob verbieten aber ist eh egal den was er nicht weis macht ihn nicht heiß.

 

bei mir zum beispiel muss ich immer bescheid geben(theoretisch)

 

aber das ist ja hier eh unwichtig.

 

mich würde interesieren wie du auf die idee kommst das man einen 400 euro job aufteilen kann?

 

ich lebe in bayern und ich kenne keinen arbeitgeber der zum beispiel einen der nur 300 euro verdient noch 100 euro dazuverdienen läst.

 

wen das ginge dann bitte um gute infos,den ich habe da ein problem.

 

ich verdiene 160 euro und meine frau 400 euro.nun könnte ich noch 130 euro dazuverdienen aber es ist eine andere baustelle,man hat gesagt geht leider nicht.

 

ich kann leider meine freien 400 euro nicht auf zwei nebenjobs aufteilen.

 

ich nicht und andere die ich kenne auch nicht. auch die behörde hat mir deutlich gesagt ich kann nur einen steuerfreien nebenjob nachgehen und somit nehme ich den höheren an und den anderen macht jetzt ein anderer leider.

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link minijob zentrale

 

 

 

aber wie oben beschrieben, scheuen die arbeitgeber die evt. auftretenden fragebögen der knappschaft...

 

hatte z.b. mal nen mandanten der klipp und klar gesagt hat: wer von meinen leuten ankommt mit pfändung und so n scheiss, der unnötige arbeit für mich mit sich bringt, ist sobald möglich weg

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Hat ein Minijobber einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nebenbei einen 400-Euro-Job aus, bleibt das Einkommen aus dem Minijob von Steuern und Sozialabgaben unberührt. Hier jedoch aufgepasst: Es verhält sich anders, wenn mehrere Minijobs parallel ausgeübt werden. Dann werden die Einkünfte aus den Nebenbeschäftigungen zusammengerechnet und sind in der Summe voll sozialversicherungspflichtig.

 

und hier wurde mir gesagt auch wen beide minijobs unter 400 euro liegen würden wären sie wie mein festesgehalt zuversteuern.

 

wie gesagt wens nicht so wäre und ich falsch informiert bin,da hab ich morgen einen weiteren minijob von 200 euro.

die krankenkasse hat jedenfalls mir nichts gesagt das es da ein problem gäbe,nur der arbeitgeber würde mir in den fall alles versteuern.

 

nun bin ich da ganz schön blöd gewessen wen das den gar nicht so richtig ist.

 

also ich werde morgen beim finanzamt anfragen,den ich habe mich hier nur auf die ausagen von meinen arbeitgeber verlassen.

 

gruss libo.

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was ratet ihr denn?(ich bin nicht betroffen) die betroffene verdient nichts, da noch schülerin.

 

mit steuerkarte kl1 wie gefordert oder lieber minijobzentrale? wovon profitiert sie mehr in sachen rente und co

 

in sachen rente ganz klar lohnsteuerkarte abgeben,aber hat sie den schon eine?und bei den geringen betrag?

 

also ihr kann eh nix passieren,sie braucht nix zu versteuern ob mit oder ohne lohnsteuerkarte.

 

einfach das abgeben was der chef fordert und gut ist es.

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also rentenzeiten werden vom minijob nicht angerechnet...

da wird zwar pauschal kranken und rentenversicherung gezahlt, von denen du aber keine ansprüche hast...

 

 

du/sie kann nur wenn se will den rentenbeitrag aufstocken...derzeit 19,xx % minus den 15 % die der arbeitgeber pauschal zahlt und dann werden die zeiten bei der rente angerechnet, lohnt sich aber in finanzieller hinsicht nicht...

 

und @libo: wegen mehrerer beschäftigungen bei der knappschaft anrufen - das finanzamt ist da nich der richtige ansprechpartner...

die steuerliche sache ist nur nebensache und richtet sich hier strikt nach der sozialversicherung

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