fw1703 Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Hey, ich würde micht streiten mit sonem Arsch an Verkäufer. Es würde zwar nur um läppische 5 aber dafür müsste ich auch schuften und das nicht zuknapp. Folgendes: Gerät Oktober 07 gekauft, nun wäre ein Elko im Tuner hin. WDR und Co kommen also nicht mehr rein. Verkäufer verweigert übernahme der Versandkosten. Meiner Meinung nach und demnach: § 439 BGB Nacherfüllung müsste er doch die Kosten tragen, oder? Felix Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Gerät Oktober 07 gekauft, Der wird sich auf die Gewährleistung berufen. Somit ist er nach 6 Monaten aus dem Schneider, da Beweißumkehr. §476 BGB Du hast somit nur die Garantie und bist damit an die Bedingungen des Herstellers gebunden. Einsenden und gut iss. Manchmal erstatten die dir das auch oder holen es ab bzw lassen es abholen (ups). Lies dir doch mal die Garantiebedingungen des Gerätes durch! Steht doch in der Anleitung. Und hoffe das du 2 Jahre hast ;-p Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 26. August 2008 Melden Share Geschrieben 26. August 2008 Jepp... Gewährleistung bedeuten 6 Monate, wenn du nicht beweisen kannst, dass es nicht schon beim Kauf war bzw. das Gerät in den ersten 6 Monaten wegen irgendwas eingeschickt wurde. Alles andere ist Kulanz! Einfach an den Hersteller wenden und falls keine Garantie mehr vorhanden, den Elko tauschen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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