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Fernseher defekt


fw1703

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Hey,

 

dies ist ein rein fiktiver Fall (haha) und soll keine Rechtsberatung darstellen :P

 

Wenn ich am 09.02.2008 einen LE32r82b von Samsung gekauft hätte und der von Anfang an einen Grünstich gehabt hätte und am 01.04.2008 wären die Samsungtypen gekommen und hätten mir ein falsches Mainboard eingebaut(das vom 32r86bd). Bei der Reparatur hätten sie mir Standfuß und Gehäuse zerkratzt. Danach wäre es am brummen gewesen, hätte horizontale Streifen im SD Betrieb und vertikale im HD Betrieb.Das Gerät wäre abgeholt worden, das Mainboard ausgetauscht, die Gehäuseteile ausgtauscht. Dabei wäre die CI SChacht abdeckung vergessen worden. Sie wäre nicht mehr vorhanden. AUftrag "fertig" am 30.04.08.

 

Danach wäre es noch schlimmer, denn das Gerät würde garnicht mehr angehen und wenn wäre der Grünstich wieder da und alle anderen Mängel auch. Das Gerät würde wieder abgeholt und heute mir mir mitgeteilt, dass das Gerät irreparabel wäre.

 

Wie sollte man sich in diesem Fiktiven Fall verhalten? Welche rechtlichen Grundlagen hätte ich um das Gerät dem Händler zuruckzugeben und welche §§ gelten?

 

felix

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richtig so :o man lernt dazu, wobei das ja bei Technik immer so die Runde macht mit gut und schlecht....

Hatte mir zur WM 2006 auch ne'n Samsung gekauft,

bisher no Probs! Aber die Garantie läuft ja auch diesen Monat aus! :P

Wollen hoffen das er es noch lange macht.

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