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Ist der Erlös aus selbststädiger Arbeit auch bis 400 � Steuerfrei?


suicidecrew

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Hallo!

 

Hab da mal ne Frage, wenn ich selbstständig nebenbei bis 400 max dazuverdienene ist das auch steuerfrei oder gelten andere Regeln?

 

Hab nämlich ein Angebot bekommen wo das zutreffen würde.

Nur wenn ich da jetzt offiziell ne Firma gründen muss und die 200-370 da mühsehlig versteuern muss dann lasse ich es lieber.

 

Oder hat einer einen anderen Tip für mich.

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Hi,

 

erst mal ... es gibt für Dich keine 400-Grenze wenn Du selbständig bist ... man hat dann keinen 400-Job - auch wenn man weniger verdient.

 

Alles was Du an Gewinn machst - auch wenn es nur 50 sind wird am Ende des Jahres als zu versteuerndes Einkommen aus selbständiger Arbeit angerechnet.

Abzg. Deiner Sonderausgaben bzw. außergewöhnlichen Belastungen - aber die gibst Du ja eh an wegen der normalen Lohnsteuer.

 

Du machst aber keinen Lohnsteuerjahresausgleich mehr sondern eine Einkommenssteuererklärung sobald Du selbständig bist - egal wie groß der Umfang der Selbständigkeit ist.

 

Erst mal Kleingewerbe anzumelden ist sinnvoll - es sei denn, Du handelst mit Autos oder so wo klar zu erkennen ist, dass der Gewinn höher sein wird oder kann.

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die bisherigen antworten waren ja schonmal o.k.

 

zur kleinen beruhigung: solltest du mit deinem gewerbe im jahr nur 400 euro gewinn haben, wirkt sich dieser steuerlich nicht aus...

es gibt eine härteklausel, dass kleine gewinne nicht voll bzw. nur zum teil besteuert werden..

also bei 400 euro kostests dich keine steuer

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die bisherigen antworten waren ja schonmal o.k.

 

Also ich empfehle ja bei sowas: Einfach den Ball flach halten...

 

Das ist hier eben ein Board, wo Mitglieder anderen Mitgliedern helfen,

die um Hilfe, Antworten und/oder Anregungen bitten.

Folgerichtig kommen dann gezwungenermaßen einige Halbwahrheiten, wie bspw. deine 400 EUR,

wo doch der Härteausgleich eigentlich "andere Einkünfte" von bis zu 410 EUR meint.

 

Irgendwie stören mich dann solche Kommentare.

 

arrogant:

ar|ro|gant [frz. arrogant < lat. arrogans (Gen.: arrogantis), 1. Part. von: arrogare = sich anmaßen] (abwertend) ...

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Also ich empfehle ja bei sowas: Einfach den Ball flach halten...

 

Das ist hier eben ein Board, wo Mitglieder anderen Mitgliedern helfen,

die um Hilfe, Antworten und/oder Anregungen bitten.

Folgerichtig kommen dann gezwungenermaßen einige Halbwahrheiten, wie bspw. deine 400 EUR,

wo doch der Härteausgleich eigentlich "andere Einkünfte" von bis zu 410 EUR meint.

 

Irgendwie stören mich dann solche Kommentare.

 

arrogant:

ar|ro|gant [frz. arrogant < lat. arrogans (Gen.: arrogantis), 1. Part. von: arrogare = sich anmaßen] (abwertend) ...

 

 

... da frage ich mich, ob Deine Fußnote denn auf dich selber gemünzt war bzw. ist?!

 

Die Antwort z.B. von Happymetal666 stellt sicher keine Rechtsberatung dar. Entscheidend ist lediglich die objektive Rechtslage!

Wobei die zuvor genannte Antwort von einem Steuerfachangestellten stammt, und somit wahrscheinlich

recht nahe an die 'objetive Rechtslage' herankommt. Die Formulierungen die Verwendung gefunden haben, sind jedoch

an die 'breite Masse' angepasst. Halt so, das Sie jeder halbwegs 'normale' verstehen kann.

 

 

Hab da mal ne Frage, wenn ich selbstständig nebenbei bis 400 max dazuverdienene ist das auch steuerfrei oder gelten andere Regeln?

 

Da es hier, wie im Eröffnungsposting zu lesen, um eine Selbstständigkeit handelt, ist m. E.

die Aussage von Happymetal666 bzw. Blackhole völlig in Ordnung.

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also ich bin als student selbstständig nebenbei als promoter tätig, ich hab nen freibetrag der meines wissens nach bei ungefähr 5700 euro liegt.. aber da ich das eh nciht verdiene im jahr is mir das schnuppe.. ich denk ma da du ja noch dein normales gehalt beziehst wirste das schon irgendwie versteuern müssen was du dazuverdienst..

am besten mal nen steuerberater fragen wenns um solche angelegenheiten geht!

 

edit: Ruf mal bei deinem zustädigen Finanzamt an! Die helfen dir in den Fragen auch gerne weiter!!

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