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Schönes neues Urteil für Downloader


suicidecrew

Empfohlene Beiträge

stimmt der anschlußinhaber hat seine wlan zu verschlüsseln.

alles selbst erlebt bei 2 arbeitskollegen wollte der dr. rasch 2-10000 Euro.

und das schönste ist in beiden fällen hat die staatsanwaltschaft schon wegen bagatelle fallen lassen. :)

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Und ich habe mal ein genau gegensätzliches Urteil gelesen, in dem steht, dass der Inhaber des Netzes dafür sorge zu tragen hat, dass Niemand unbefugt über W-Lan zugreifen darf. Aber das beißt sich ja in gewisser Weise mit diesem Urteil.

 

Gruß xyzHero

natürlich decken sich beide!

 

hast du unverschlüsseltes lan könnte jemand ohne dein wissen darüber ins internet. hier gings aber darum, dass du weißt wer im internet ist und du diesen instruiert hast nichts illegales damit zu tun (und ihn nur überwachen musst, wenn du konkrete verdachtsmomente hast).

 

was interessanter ist: die überwachung ließe sich, da verbot von sniffer uä., nur mit kinderschutzprogrammen durchführen (oder sehe ich das falsch?)

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