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RIAA will USENET verklagen.....


suicidecrew

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Dem Unternehmen wird in der Klageschrift vorgeworfen, dass seine "Dienstleistungen es den Kunden ermöglichen und diese dazu ermutigen, millionenfach Kopien urheberrechtlich geschützter Aufnahmen der Kläger herzustellen und zu verbreiten"

 

Rofl....

 

Dann können se ja gleich das ganze Internet verklagen.

 

 

Autos ermöglichen es auch jemanden Tod zu fahren und einige Modelle ermutigen auch schnell zu fahren....

 

 

Manman...

 

 

Hier ist übrigens das allgemeine USENET gemeint..... Nicht USENEXT.. Also nicht verwechseln....

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Hi,

 

dann sollten sie mal überlegen was als erstes da war das usenet oder den ihre neuen methoden oder gesetze !

 

Das usenet dient den Firmen und Unis genauso wie den normalen user also sollen sie mal versuchen etliche Unternehmen die ihre server an das netz angeschlossen haben zu verklagen das geht glaub ich nach hinten los

 

MFG

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hallo.... (klopfklopf)

 

die VERKLAGEN usenet.com ein Provider wie USENEXT ......

tjo und...

 

Beide vertreiben ein Produkt.

 

Nämlich den zugang zum Usenet. Sind also sogesen ein Provider.

 

Das ist ja das lächerliche. Damnächst werden dann Alice, AOL, Telekomm, Versatel, Arcor 1&1 usw. verklagt. Weil sie den zugang ins Netz ermöglichen.

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im gegensatz zu dem hier, ist das ja noch lasch:

 

AG Köln: Öffentliches Singen ist keine Urheberrechtsverletzung 

Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Singen ist nun auch in Deutschland angekommen. "Singen erlaubt" urteilte nun das Amtsgericht (AG) Köln und erteilte einem Zahlungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung eine Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07). Anzeige

 

Für Aufsehen sorgte bereits vor rund einem Jahr der Entwurf der australischen Regierung zur Copyright-Novelle. Selbst unwissentlich begangene geringfügige Urheberrechtsverletzungen sollten strafrechtlich verfolgt werden können. Kritiker warnten vor einer zu weitreichenden Kriminalisierung von zahllosen Alltagshandlungen der Bürger: Selbst das öffentliche Singen populären Liedguts wäre demnach eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung geworden. In entschärfter Fassung passierte der Entwurf dann wenig später beide Kammern des australischen Parlaments: Einfaches Singen löst in Australien weiterhin keine Sanktionen aus.

 

In Deutschland räumt § 19 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dem Rechteinhaber das sogenannte Aufführungsrecht ein. Ein Werk der Musik "durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen", steht nach Absatz 2 der Vorschrift nur dem Rechteinhaber zu. Dieser war im vom Amtsgericht Köln behandelten Fall der Meinung, eine studentische Verbindung habe dagegen verstoßen, indem die Studenten während einer öffentlichen Feier von einem Klavierspieler begleitet die Lieder sangen.

 

Doch dieser Ansicht erteilte das Amtsgericht eine Abfuhr. Die Studenten, die die im Urteil genannten Lieder "Willkommen hier viel liebe Brüder", "Burschen heraus!", "Sind wir vereint zur guten Stunde", "Gaudeamus igitur", "Student sein", "Drei Klänge" sowie das Deutschlandlied sangen, verletzten dadurch kein Urheberrecht. Denn zwar geschah das Singen "öffentlich" im Sinne von § 19 Abs. 2 UrhG. Weiterhin verlange die Vorschrift jedoch eine Darbietung, andernfalls wäre diese Bezeichnung im Gesetz überflüssig. "Nicht alles, was öffentlich geschieht, ist aber deswegen zwangsläufig eine Darbietung", befand im konkreten Fall das Gericht. Vielmehr handele es sich hier "um ein eigenes, dem Werkgenuss dienendes Singen und Musizieren, das urheberrechtsfrei ist". Die anwesenden Gäste wären nicht "dazu eingeladen, den Gesängen der Burschenschafter zu lauschen". Nach Deutung des Gerichts war es den Gästen "zumindest freigestellt, sogar mitzusingen". Daran ändere auch das Klavierspiel nichts, denn dieses sei als bloße Begleitung zu beurteilen, "die den Zweck gehabt haben mag, den Gesang zu stützen oder die Feierlichkeit des Geschehens zu unterstreichen."

 

Für den heimischen Gesang unter der Dusche besteht damit gleich zweifache Entwarnung. In Zweifel ist der wohl schon gar nicht öffentlich. Und falls doch Zuhörer vorhanden sind, ließe sich überlegen, ob diesen das Mitsingen nicht zumindest freigestellt ist.

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/97529

 

wer für sowas klagt, ist krank

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Sowas lächerliches hab ich noch nie gehört das Usenet ist so rießig wenn wollen die da dran kriegen ?

 

Ich bin bei aeton und zahle für den Zugang meine Monatlichen 9.99 und gut ist.

 

Ich lade über esel torrent und edonkey sowie Kazaa schon lange nichts mehr.

 

Klar ist der ein oder andere Film mal dabei aber ob ich jetzt für 30 Eur Kino gehe oder für die 9.99 den Film vorabsehen tu ob er gut ist macht die Wurst auf dem Brot auch nicht dicker.Kino sollte nur noch 4.50 - 5.00 pro Film kosten.

 

Hauptsächlich lade ich Hörspiele,Zeitschriften,Alben unbekannte Sachen,und paar Porns da bin ich ja nicht der einzigste :lol: he he

 

Die IP gibts eh von keinem Provider und schon gar nicht von den Amis.Was du RIAA ? :wacko::):D lautes Lachen

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Im heutigen Usenet ist der Downloader eh anonym, und mit SSL schon dreimal.

einzig Uploads werden (nicht bei allen ) geloggt.

Außerdem, wer will bei diesen Datenmengen denn noch irgend etwas machen?

Ich denke mal, Usenet ist z.Z. das einzige, wo man wirklich noch ungestört hantieren kann, da könnte einer von der RIAA daneben sitzen und es würde mich kaum stören ;)

 

hitnews.de ist wohl ein guter Tip,6,5 und ne Flatrate, 7 Tage Testzugang,diverse Zahlungsmöglichkeiten, macht einen guten Eindruck.

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Sorry, Tipfehler meinerseits, ich meinte auch .eu.

Per Paypal ist man in 2 Minuten freigeschaltet, wenn die 7 Tage Test mal rum sind.Rentension ist OK, defekte Files hatte ich bislang noch nie, musste noch nie .pars einsetzen, was für ne gute Leitung spricht.

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  • 2 weeks later...

Ich muss das Thema hier nach oben holen. Ich hab einen Usenet-Account und sauge mir ab und zu nicht gerade legale Inhalte.

Da bei uns im Ort war jetzt bei einem Jugendlichen eine "Hausdurchsuchung" wegen illegaler Musikdownloads ..ich weiss aber nicht wo der gesaugt hat

 

Wie sind Eurer Erfahrungen bezüglich ich nenns mal "Sicherheit" im Usenet ?

Ist die vlt. Providerabhängig ?

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