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Anzeige wegen uberechtigt erhaltenem BAFÖG


Mxyon

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Hallo

Eine Freundin von mir hat damals (2001) beim Bafögamt nur Ihre gesetzliche Rente angegeben, sodaß Ihre beiden Kinder fürs Studium Bafög erhalten haben.

Ihr EX Mann hat nun eine annonyme Anzeige beim Bafögamt gemacht und angegeben, daß sie ja eine Zusatzrente hätte, die sie nie angegeben hatte.

Er gab den Namen der Versichenung und die Nummer an.

Nun kam ein schreiben mit bitte zur Klärung.

Da die Zusatzrente über 1500 Euro war und Ihre normale Rente um die 1000 Euro beträgt, dürften die Kinder ja höchstwahrscheinlich kein Bafög zustehen.

Die eine ist fertig mit dem Studium, die andere bekommt kein Bafög mehr !

( Wir reden hier so um 40.000 Euro )

 

Nun zur Frage:

1. Was kann passieren ?

2. Wie höch könnte nun eine Strafe ausfallen ?

 

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir etwas dazu sagen könntet, daß ich das weitergeben kann.

 

Mfg

Mxyon

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Mxyon, leider muß man in so einem Forum aber mit solchen antworten rechnen.

 

Und das ja leider auch nicht ganz zu unrecht oder?

 

Und das das zuviel gezahlte mindestens zurückgefordert wird und es evtl. noch was oben drauf kommt ist denke ich fast klar. Alles andere könnte man nur raten weil es da immer auf die Sachbearbeiter ankommt was die dann alles anschieben.

 

Und es ist evtl. schon sogar Betrug. Denn das kann auch heißen das alles gefordert wird.

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@Mxyon

 

Sie müssen mit einer Nachzahlung über den zuviel gezahlten Betrag rechnen und eventuell eine zusätzliche Geldstrafe und eventuell mit einer Anzeige wegen Betrugs.

Muss Bafög nicht sowieso abbezahlt werden?

 

Und es kommt wahrscheinlich ne Anzeige wegen Betrugs dazu... mit ner Geldstrafe.

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seh ich genau so ..

sie hat betrogen und soll das auch zurückzahlen ..und wird es auch ..

Strafrechtlich wird es da wohl auch ein Nachspiel haben ,da sie sicherlich unterschreiben hat ,das sie alle Angaben Wahrheitsgemäß gemacht hat .. und so eine kleine Rente von 1500 € vergißt man ebend nicht so schnell ..daher ist das Betrug mit Vorsatz , also schwerer Betrug ..

dann noch die Summe ,die da aufgelaufen ist .. mit " du du ..böses Mädchen " wird das nicht abgehen ..

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Bafög muss ganz zurück gezahlt werden, nur zu Hälfte... Was denn nun...

 

Alle haben recht. Bafög muss grundsätzlich ganz zurück gezahlt werden, wenn man das Studium nicht erfolgreich abschließt... Sollte man das Studium erfolgreich abschließen, so ist das Bafög nur zu Teilen zurück zu bezahlen. Es hängt stark davon ab, wie schnell und wie gut man das Studium abgeschlossen hat. Hier ein Auszug des Bundesverwaltungsamt:

 

1. Leistungsabhängiger Teilerlerlass:

 

Wenn sie die mit Darlehen geförderte Ausbildung überdurchschnittlich abgeschlossen haben, wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Darlehens erlassen. Der Teilerless gemäß §18 b Abs. 2 BAföG hat folgende Voraussetzungen:

Nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung müssen Sie zu den besten 30% aller Prüfungsabsolventen gehören, die diese Prüfung in demselben Kalenderjahr abgeschlossen haben. Sie müssen zusätzlich die Abschlussprüfung spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer bestanden haben. Die Höhe des Erlasses richtet sich nach der Ausbildungsdauer:

-25%, wenn Sie innerhalb der Förderunghöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden haben.

-20%, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten  nach Ende der Förderunghöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden haben.

-15%, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Förderunghöchstdauer die Abschlussprüfung bestanden haben.

 

2. Studienabhängiger Teilerlass:

 

Haben sie Ihre Abschlussprüfung mindestens vier Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer beendet, werden Ihnen 2560 EUR des Darlehens erlassen. Beträgt der Zeitraum nur zwei Monate, erhlaten Sie einen Teilerass in Höhe von 1025 EUR.

 

Ob ein Abschluss grundsätzlich 50% Erlass bringt und ob das oben noch zusätlziche Erlässe sind, weiß ich leider nicht.

 

Aber grundätzlich gilt: 0 Abschluss 0 Erlass...

 

Des Weiteren kann ich mich nur an Punkt drei von Mask anschließen und sagen selber Schuld und zahlen. Es wird wohl folgender maßen aussehen: Es wird ermittelt, wieviel BAföG eigentlich zugestanden hätte, der Differenzbetrag muss auf jeden Fall vollständig zurück bezahlt werden. Denke mir auf jeden Fall zusätzlich zu einer Strafe. Sollte das Studium erfolgreich abgeschlossen sein, wird auf den Restbetrag das normale Fallprozedere angewendet. Wurde das Studium nicht abgeschlossen ist der Fall sowieso klar: Komplette Rückzahlung + deftige Strafe.

 

Grüssle... dererik

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Mmmh,

 

also erstmal ist die grundsätzliche Sache, sich Leistungen zu "erschleichen" nicht ok.

 

Aber, dass muss ich dazu sagen, jeder nicht minderbemittelte (und damit meine ich die Intelligenz) Selbstständige, oder Provisionsberechtigter "erschleicht" seinen Kindern die Leistung des Bafög. ;)

 

Wer die Möglichkeit hat, sein eigentliches Einkommen soweit zu drücken, dass die Höchstleistung an Bafög entrichtet wird, der macht das auch. Und in dem einen Fall ist das ein "künstlerisches" verbiegen von Tatsachen und es wird Schulterklopfen geerntet und im anderen Fall ist es Betrug ? Naja, ich halte das für scheinheilig.

 

Zu meiner Studienzeit gab es mehrere Bekannte, die gleichzeitig mit mir den Antrag gestellt haben. Während meine Eltern angeblich zu viel verdient haben (ich lach mich tot), sind diejenigen Anträge, wo die Kinder schon damals mit BMW und Mercedes zur Uni gekommen sind (Väter waren Bauunternehmer, Zahnärzte und selbstständige Versicherungskaufleute) mit dem Höchstsatz genehmigt worden.

 

In zweiter Instanz habe ich dann auch damals noch 200,- DM (!!!) bekommen, als die Ausbildungsvergütung meines Bruders dann nicht mehr angerechnet wurde, als er nach seiner Lehre für nen Tag arbeitslos war. Den Bescheid vom Arbeitsamt habe ich da auch ohne schlechtes Gewissen mit eingereicht, obwohl er eigentlich schon abends nicht mehr gültig war !

 

Wie gesagt, ist ein zweischneidiges Schwert. Warum hat der Ex-Mann überhaupt Anzeige erstattet ? Direkt bei der Bundeskasse ? Straft somit seine Töchter oder Stieftöchter, oder ist das irgendwie mit aufgeflogen, wegen Unterhalt und so weiter ? Dann wäre es natürlich Pech....in dieser Sache !

 

Nun kennt man die Umstände nicht genauer, allerdings lese ich hier nur "Rente"...und dann noch zwei Töchter im studierfähigen Alter, zudem noch geschieden...ich gehe davon aus, dass die Frau noch nicht im eigentlichen Rentenalter ist und es sich um ne Frührente handelt. Der Betrag wird sicherlich auch Brutto sein, dass davon noch Krankenversicherung für sich selbst, für die Mädels, Studiengebühren usw. abgehen. Da kommt man dann nicht sehr weit mit.

 

Wie gesagt, ist mein erster Eindruck, der eine gewisse Sympathie für die Sache meinerseits mitbringt. Vorerst ! :D , was natürlich einem vorsetzlichen Betrug keine Rechenschaft abverlangt.

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Hallo

irgendwie versteht Ihr es nicht. Das Sie betrogen hat und es zurückzahlen muß und eine Strafe bekommt ist ja eigentlich klar !!! Oder ! Darum ging es hier doch nicht !!!

 

Tycus

Hm aber wenn man was bekommt was einem normal evtl. nicht zugestanden hat dann denke ich ist da nix mit der hälte...........naja Mxyon, scheint das hier abzuschrecken.....aber tips und Tricks zum Bafögbetrug können wir nunmal nicht leisten sorry.

 

 

Ich möchte doch nur Eure Meinungen dazu wissen......was hat das mit dem Board und "Tips mit Betrug" zu tun .....gar nicht's!!!

 

 

Mxyon

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http://www.ra-obermeier.de/knowhow/bafoeg/linksammlung.htm

 

Spätestens seit der Entscheidung des 1. BayObLG vom 23.11.2004 ist klar: die Nichtangabe von Vermögen im Bafög-Antrag wird von den Strafgerichten als Betrug bewertet und geahndet.

...

Was bedeutet dies nun für Studierende, deren verschwiegenes Vermögen durch den Datenabgleich nach § 41 IV BAföG "aufgeflogen" ist?

Neben der Pflicht zur Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen an das jeweilige Studentenwerk müssen diese Studierenden zudem auch mit einem Strafverfahren rechnen, das sich je nach Ausgang empfindlich auf die Karrierechancen auswirken kann. Dies insbesondere dann, wenn eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst angestrebt wird.

Sämtliche strafgerichtlichen Verurteilungen werden in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, das vom Generalbundesanwalt beim BGH geführt wird.

Das polizeiliche Führungszeugnis enthält diejenigen BZR-Eintragungen, bei denen eine Strafe von mehr als 90 Tagessätzen Geld- oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde.

 

Beziehungsweise hier der ganze Text:

http://caesar.asta.uni-koeln.de/phpBB/viewtopic.php?t=14&

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Hallo

irgendwie versteht Ihr es nicht. Das Sie betrogen hat und es zurückzahlen muß und eine Strafe bekommt ist ja eigentlich klar !!! Oder ! Darum ging es hier doch nicht !!!

 

Tycus

Hm aber wenn man was bekommt was einem normal evtl. nicht zugestanden hat dann denke ich ist da nix mit der hälte...........naja Mxyon, scheint das hier abzuschrecken.....aber tips und Tricks zum Bafögbetrug können wir nunmal nicht leisten sorry.

 

 

Ich möchte doch nur Eure Meinungen dazu wissen......was hat das mit dem Board und "Tips mit Betrug" zu tun .....gar nicht's!!!

 

 

Mxyon

Grüss dich.

 

Meine Meinung ist das der Exmann ein Depp ist.

 

Und ich bin mir fast sicher das jeder schon mal ihrgendwo geschwindelt hat.

 

und wer hat noch nie schwarzarbeit geleistet?

 

Studieren kostet Geld hab meinen Sohn das gesamte studium bezahlt und das ohne zuschüsse von Vater Staat.

 

Das letzte Semester hat richtig geld gekostet........

 

Der Staat sollte doch dafür sorgen das jeder der einen bestimmten level an intelegenz aufweisst auch die möglichkeit bekommt zu Studieren.

 

Ohne dafür auch noch pro Semister 600 oder mehr euro hinzulegen.

Desweiteren würde ich dringend fordern wie zu alten zeiten billige wohnungen seitens von staat zuverfügung zu stellen..oder gibst die noch?

 

Einfach die grundsteine für die schaffen die echt ihn frage kommen zu studieren,

nicht jeder ist halt dafür geeignet,da hilft auch kein geld von papa oder vater staat.

 

wo nix ist da ist halt nix......

 

das ist halt mal mein gedanke,mag sein das ich völlig daneben lege ;)

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@double_d, libo

 

ist schon richtig. Ich bekomme auch kein BAföG. Ich bin für das Studium in eine andere Stadt gezogen. Studiengebühren gibt es auch seit letztem Semester.

Dazu habe ich ein Studium, bei dem ich sehr viel lernen muss und auch sehr viele Prüfungen im Vergleich zu anderen Studiengängen habe.

Das heißt, das meiste Geld kommt von meiner Mutter. Studiengebühren + Sozialbeitrag kosten zur Zeit pro Semester 672 EUR. Nächstes Jahr wird es sicher wieder 10 EUR teurer. Dazu kommen dann natürlich die normalen Kosten für den Lebensunterhalt.

 

Ich kenne genauso Kinder mit selbstständigen Eltern, die BAföG bekommen und es gar nicht brauchen. Die Hälfte, die zurückgezahlt werden muss kommt halt monatlich auf ein gut verzinstes Konto. So kann am Ende ohne Probleme das Darlehen zurückgezahlt werden und die andere Hälfte + Zinsen ist ein Geschenk vom Staat.

 

Das Problem ist halt: Kann man sein Einkommen so zurecht biegen, dass es nicht auffällt ?

Dummerweise können das mal wieder die Leute, die es sich eh leisten können.

 

Naja egal, falsch ist es von allen. Und wie immer gilt:

Wenn man erwischt wird, dann muss man halt mit den Konsequenzen leben.

Ich nehme mal an, dass in diesem Fall nicht wirklich etwas von dem Geld beiseite gelegt wurde. Und 40.000 EUR + Strafe zahlt man dann sicher nicht so einfach ab.

 

Allgemein:

Es ist halt selten etwas fair im Leben. Es gibt halt Regeln für das BAföG und wenn man diese bricht, dann ist man selber schuld...

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@libo

 

Das kann man so sehen, aber wer ist der Staat....das Geld fällt nicht vom Himmel. Wir haben ein System. Wer mehr verdient zahlt mehr, wer weniger verdient weniger oder auch nichts. Wer diesen Sozialstaat ausnutzt, dem gegenüber wäre ich auch nicht so sozial alle Augen zuzudrücken.

Und für mich ist Leistungserschleichung eine andere Liga als der Handwerker, der mal was schwarz macht (steinigt mich, alle meine Vorväter waren Handwerker und haben sich kapput gearbeitet)

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Hallo

irgendwie versteht Ihr es nicht. Das Sie betrogen hat und es zurückzahlen muß und eine Strafe bekommt ist ja eigentlich klar !!! Oder ! Darum ging es hier doch nicht !!!

 

Was willst Du denn noch hoehren? Du wolltest wissen was passieren kann und wie hoch die Strafe sein wird. Das haben Dir doch nun schon einige geschrieben. Die Hoehe der Strafe ist abhaengig davon, ob das Verfahren verhandelt wird, wenn ja wie der Richter das sieht usw.

Sei froh, dass ueberhaupt jemand sachlich antwortet, dass jeder mal bescheisst ist kein Geheimnis, aber dieser Fall geht weit darueber hinaus. Sie sollsich einen vernuenftigen Rechtsbeistand suchen und auf Milde hoffen.

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Ich denke auch ,da hat sich die Gute aber ein kräftiges Eigentor geschossen.

Da kommt Sie da nicht ohne weiteres raus,weil das ist ja bewußt betrogen.

Sie zahlt alles zurück jeden Cent und natürlich die Strafe die ein Richter festlegt.

Mit so einer Aktion kann man sich sein ganzes Leben zerstören,spare mal 40000 .für die meisten unmöglich so viel geld wegzupacken....

 

 

bukowski

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