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Schon wieder Ebay: Kaffeesteuer


Gast Speckmaus

Empfohlene Beiträge

:D

Zoll ermittelt gegen 3000 Nutzer

 

Kaffee-Katastrophe bei Ebay

Kaffee muss in Deutschland versteuert werden. Foto: ddp

 

 

 

 

Berlin (RPO). Der deutsche Zoll ermittelt einem Bericht der Zeitung "Welt" zufolge gegen rund 3000 Kunden des Online-Auktionshauses Ebay. Die Betroffenen hatten Kaffee im Internet gekauft, ohne ihn anschließend bei deutschen Finanzbehörden korrekt zu versteuern. Die Daten der Online-Kunden hatte das Auktionshaus weitergegeben.

 

 

Dem Bericht zufolge leitete der Zoll Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die Ebay-Kunden hatten den Kaffee vor einigen Monaten von einem Händler aus den Niederlanden bezogen. Sie unterließen es dann, ihre Kaffeepads, Cappuccino-Tütchen oder Espresso-Schnäppchen in Deutschland dem Finanzamt zu melden.

 

 

Hunderte Internet-Kunden sollen sich bereits selbst angezeigt haben, weil sie den Kaffee nicht versteuert hatten. Bislang seien bis zu 800 solcher Selbstanzeigen aus dem Bereich des Hauptzollamts Münster sowie in einigen Ämtern in Süddeutschland eingegangen, berichtete "Welt" unter Berufung auf einen Ermittler. Die Ebay-Käufer wollten ihren Kaffee nachversteuern.

 

 

In Deutschland wird auf Kaffee eine extra Steuer erhoben, die auch beim Online-Einkauf im Ausland an das deutsche Finanzamt gezahlt werden muss.

 

Quelle

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Dem Bericht zufolge leitete der Zoll Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung ein. Die Ebay-Kunden hatten den Kaffee vor einigen Monaten von einem Händler aus den Niederlanden bezogen. Sie unterließen es dann, ihre Kaffeepads, Cappuccino-Tütchen oder Espresso-Schnäppchen in Deutschland dem Finanzamt zu melden.

 

ohha.. Ich habe selber mal vor ein paar Monaten Kaffepads in den Niederlanden gekauft

für 6,99 ....

 

Scheiße.. jetzt komm ich in den Knast....

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Also heißt das auch wenn ich nach Holland fahre (wohne direkt an der Grenze) muss ich den in Deutschland versteuern? :D , mal gespannt wenn der Zoll mich mit Kaffee anhält...

In Holland ist Kaffee nunmal billiger. Die sind auch hinter jedem kleinen Fliegenschiss hinterher. Nichts wird einem gegönnt!

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Die Kaffeesteuer

 

Die Kaffeesteuer wird als Verbrauchsteuer auf Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf in das deutsche Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben. Die jährlichen Steuereinnahmen betragen knapp 1 Milliarde Euro. Sie wird bereits beim Hersteller, auf nachgelagerten Handelsstufen oder beim Importeur erhoben.

 

Was ist Kaffee?

Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee.

Röstkaffee ist demnach gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann und der Position 0901 der Kombinierten Nomenklatur zugewiesen wird.

Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können und der Unterposition 2101 10 der Kombinierten Nomenklatur zugewiesen werden.

 

Was sind kaffeehaltige Waren?

Kaffeehaltige Waren sind Erzeugnisse, die in einem Kilogramm 10 bis 900 Gramm Kaffee enthalten. Darunter fallen z.B. Cappuccino, Eiskaffee, Café au Lait oder kaffeehaltige Waren aus dem Süßwarenbereich.

 

 

Was unterliegt der Kaffeesteuer?

Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand "Kaffee" unter Bezug auf die Positionen 0901 und Unterposition 2101 10 der Kombinierten Nomenklatur. Steuergegenstände sind danach Röstkaffee und löslicher Kaffee. Außerdem unterliegen kaffeehaltige Waren beim Verbringen in das deutsche Steuergebiet der Kaffeesteuer.

 

Die rohen Kaffeebohnen (Rohkaffee) unterliegen noch nicht der Kaffeesteuer.

 

Die einzelnen Schritte der Kaffeeproduktion sind auf den Seiten Herstellung von Röstkaffee und Herstellung von löslichem Kaffee dargestellt.

 

Was ist die Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern. Sie wird im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) auf Röstkaffee, löslichen Kaffee sowie auf dorthin verbrachte kaffeehaltige Waren erhoben. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Kaffeesteuer ist das Kaffeesteuergesetz. Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet. Ihr Aufkommen steht dem Bund zu.

 

Mit der Einführung des freien Binnenmarktes und dem Wegfall der Grenzkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen zum 01. Januar 1993 wurde von der an den Grenzübertritt anknüpfenden Rohkaffeebesteuerung auf eine Fertigproduktsteuer umgestellt. Die Kaffeesteuer wird rein national erhoben und gehört nicht zu den innerhalb der EG harmonisierten Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Biersteuer sowie Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer). Sie unterliegt somit auch nicht der EG-einheitlichen, länderübergreifenden Überwachung, die für die harmonisierten Verbrauchsteuern gilt.

 

Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen?

Aus der Besteuerung des Kaffees fließt jedes Jahr knapp 1 Mrd. Euro in die Kassen des Bundes. Einen detaillierten Überblick über die Steuereinnahmen der letzten Jahrzehnte gibt die Übersicht Verbrauchsteuereinnahmen.

 

Gibt es Steuervergünstigungen?

Kaffee, der aus einem Steuerlager aus dem deutschen Steuergebiet ausgeführt oder an einen Empfänger in einem anderen EG-Mitgliedstaat geliefert wird, bleibt von der Steuer befreit. Die Kaffeesteuer, mit der kaffeehaltige Waren belastet sind, wird erstattet oder vergütet, wenn diese Waren aus dem Steuergebiet in ein Drittland ausgeführt oder an einen Empfänger in einem anderen EG-Mitgliedstaat geliefert werden. Die Regelungen sind im Bereich "Steuerbefreiungen" dargestellt.

 

 

© Bundesministerium der Finanzen

 

 

 

kauf alle nur noch rohe kaffeebohnen (rohkaffee) , der ist noch von der steuer befreit :D

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Klickt mich

 

Oben mal ein Link zur Homepage von THG. Ein Redakteur von denen hat es auch erwischt, und er hat einen netten kleinen Artikel geschrieben. :D

 

Also heißt das auch wenn ich nach Holland fahre (wohne direkt an der Grenze) muss ich den in Deutschland versteuern?

 

Nein, 10kg Kaffee darfst Du nach Deutschland einführen, wenn Du ihn direkt in Holland kaufst. Also persönlich abholst, aber halt nicht, wenn Du ihn bestellst.

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"Verkürzte Steuer" :P:P:P

Allein schon diese Amtsdeutsch-Formulierung zeigt ja, wie pervertiert das ganze System ist. :D:D

Wird langsam Zeit, dass unsere Steuergesetzgeber ihre "verkürzten Hirne" mal verlängern und unserem Land ein durchschaubares Steuersystem verpassen. :P:(:D:(

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Ist ja mal wieder typisch Deutschland... wegen nen paar Euros haben die mal wieder 1000de von Euros rausgeschmissen... Die haben doch echt alle zu viel langeweile.

 

Man sollte Beamten mal nach Effektivität bezahlen... Das die für solch eine Geldverschwendung und noch Geld bekommen...

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Klickt mich

 

Oben mal ein Link zur Homepage von THG. Ein Redakteur von denen hat es auch erwischt, und er hat einen netten kleinen Artikel geschrieben. :D

 

Also heißt das auch wenn ich nach Holland fahre (wohne direkt an der Grenze) muss ich den in Deutschland versteuern?

 

Nein, 10kg Kaffee darfst Du nach Deutschland einführen, wenn Du ihn direkt in Holland kaufst. Also persönlich abholst, aber halt nicht, wenn Du ihn bestellst.

Da war auch gerade ein Bericht davon in den Pro7 Nachrichten, den Artikel bei Tomshardware hab ich diese Woche auch schon gesehen.

Ich bin froh, daß ich so nahe an Luxemburg wohne. Da filzen sie nur ob jemand zu viele Zigaretten oder Benzin in nicht genehmigten Gefäßen (Regenwassertanks im Kofferraum,...) transportiert.

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Hi,

 

sehe ich das richtig, dass dieser Shop die Waren selbst versteuert?

 

sally2222

 

Wir handeln seit mehreren Jahren u.A. in ebay mit niederländischen Kaffeeprodukten. Dieser Handel ergeht strickt im Rahmen der EG-Bestimmungen. Wir entrichten über unseren Gesamt-Handel mit Deutschland unsere Umsatzssteuern und Abgaben am Finanzamt KLEVE (Laut EG-Vorschrift!!!!!) unter der Steuernummer 116/5911/1454.

 

Ich nehme mal an mit Abgaben ist dann alles getan, oder? :D

 

Gruß

 

PS: werd aber mal den Shop anschreiben und dann berichten.

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NEIN!

 

Sie entrichten ja nur ihre Steuern und Abgaben an das Finanzamt nicht deine.

Der im Internet oder anderen Medien angebotene gewerbliche Versand aus anderen Mitgliedstaaten an private Empfänger im Inland ist nicht steuerfrei. Eine anders lautende Werbung solcher Anbieter ist falsch. Der Kauf bzw. die Ersteigerung eines solchen Angebotes kann, auch wenn er mittels so genannter "Nicknames" (Synonymen) erfolgt, nachvollzogen werden und wird bei nicht ordnungsgemäßer Versteuerung als Steuerstraftat verfolgt.

 

Quelle

 

edit: ausser du beziehst den Kaffee aus Deutschland, dann ist er schon versteuert.

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Ok, dann würd mich trotzdem interessieren, wo ich da hin muss, denn wenn die selber zu mir kommen wird es ja wohl zu spät sein, oder?

 

Auf der Zollseite werd ich auch nicht wirlich fündig, am besten wird sein ich lass es einfach, schöne EG/EU oder wie´s alles heisst.... :D

 

Gruß

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Klick

Was ist zu beachten, wenn Kaffee oder kaffeehaltige Waren des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken nach Deutschland verbracht werden sollen?

Anzeigepflicht

Grundsätzlich hat derjenige, der Kaffee oder kaffeehaltige Waren aus dem freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten zu gewerblichen Zwecken in Deutschland erstmals in Besitz halten oder verwenden will, dies dem zuständigen Hauptzollamt vor Beginn der (jeweiligen) Beförderung mit der Anzeige über den Bezug von Kaffee und/oder kaffeehaltigen Waren aus dem zollrechtlich freien Verkehr anderer EU-Mitgliedstaaten (Vordruck 1833) anzuzeigen. Des Weiteren ist für die Kaffeesteuer eine "Sicherheit" zu leisten.

Die Anzeige muss schriftlich in doppelter Ausfertigung erfolgen. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk der Empfänger seinen Geschäftssitz hat. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäftssitz im deutschen Steuergebiet, so ist die Anzeige bei dem Hauptzollamt abzugeben, in dessen Bezirk der Kaffee bzw. die kaffeehaltigen Waren bezogen, in Besitz gehalten oder verwendet werden sollen.

Die (jeweilige) Anzeige muss alle für die Besteuerung wesentlichen Merkmale (z.B. Kaffeeart usw.) enthalten. Weiterhin ist anzugeben, welche Menge an Kaffee bzw. kaffeehaltigen Waren für gewerbliche Zwecke bezogen werden soll.

 

Örtlich zuständiges Hauptzollamt

Die Anmeldung der Steuer

Ist für den bezogenen Kaffee eine Steuer entstanden (siehe oben), hat der Anzeigepflichtige (= Steuerschuldner) unverzüglich eine Steueranmeldung für Kaffee und/oder kaffeehaltige Waren (Vordruck 1807) mit der Anlage zur monatlichen Kaffeesteueranmeldung (Vordruck 1808) bzw. der Anlage zur Erstattungs-/Vergütungsanmeldung für Kaffee und/oder kaffeehaltige Waren (Vordruck 1809) oder der Kaffeesteueranmeldung (Vordruck 1816) bei Bezug im Einzelfall beim zuständigen Hauptzollamt abzugeben. Der Steuerschuldner hat die Steuer spätestens am 15. Tag des auf die Steuerentstehung folgenden Monats zu entrichten.

 

Beispiel:

Kaffee wurde durch den Anzeigepflichtigen (= Steuerschuldner) am 10. Mai im Steuergebiet in Empfang genommen. Damit ist die Kaffeesteuer am 10. Mai entstanden. Die Steueranmeldung ist unverzüglich abzugeben. Die entstandene Steuer ist spätestens bis zum 15. Juni zu entrichten.

 

Sollte der Anzeigepflichtige die erforderliche Anzeige über den Bezug, erstmaliges Inbesitzhalten oder die Verwendung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren nicht abgegeben haben, so ist die Steueranmeldung unverzüglich abzugeben und die entstandene Steuer sofort zu entrichten.

 

Weitere Pflichten

Der Anzeigepflichtige hat den Kaffee oder die kaffeehaltige Ware aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates unverändert vorzuführen, sofern dies vom zuständigen Hauptzollamt verlangt wird. Des Weiteren müssen Aufzeichnungen über den Zugang geführt werden.

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Hi,

 

und wieder mal ich, hat schonmal jemand einent Kaffeesteueranmeldung - 1816 ausgefüllt? :D

 

Was mach ich denn wenn ich 920 g hab, die höchste Spalte geht ja nur bis 900, oder soll ich jedes Pad/verpackung von Pads einzeln angeben, handelt es sich bei einer Bestellung einer Privatperson um den §11 oder §12, hab ja auch grad kein KaffeeStG da...., diese Land stirbt nochmal an dem ganzen Papier, es geht um ca. 1,5 :D

 

Grüße

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